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empirische Adäquatheit

aus AufEinWort, der freien Forschung

empirische Adäquatheit lat.-deu.

In der Wissenschaftstheorie bezeichnet empirische Adäquatheit (empirische Angemessenheit) die empirische Bestätigung oder die „Übereinstimmung mit den Fakten“ eines theoretischen Konzeptes oder eines Gesetzes. Dabei wird 'empirische Adäquatheit' von einigen wissenschaftstheoretischen Gruppierungen als das bessere Äquivalent zu dem Begriff der 'Wahrheit einer Theorie' aufgefasst.[1]

Siehe auch

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  1. ↑ Holm Tetens: Wissenschaftstheorie. Eine Einführung. 1. Auflage. U.C. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65331-5, S. 63.