entschieden
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entscheiden Vb. ‘einen Entschluß fassen (entschließen, beschließen), bestimmen, den Ausschlag geben’, mhd. entscheiden ‘unterscheiden, richterlich entscheiden, bescheiden’;
Wrtdtng: folge des unterscheidenden bestimmen des Unterschied zum Entscheid; 'einen Entscheid (Beschluß) fassen', ‘einen Entschluß fassen, bestimmen, den Ausschlag geben’; urteilen, verurteilen; über … hin, auf … hin, aus ... heraus, auswählend trennend bestimmt; das einem vorliegende, vor einem seiende auftrennen, trennen durch treffen einer Auswahl auf Grund, von Sachlage, Gefühl, Erkenntnis oder Schlußfolgerung; "bestimmen, beschließen, festlegen"; Zweifel auflösen;Anm. KF: entweder es erfolgt eine Trennung von etwas, daß man dann einzeln verwendet oder bestehen läßt, oder man trifft dabei eine Auswahl, so daß man eines behält, nutzt, fortführt, beachtet oder einen der Wege an einer Wegabelung folgt; das eine von anderen sondern, aus Möglichkeiten, oder Auswahl heraus bestimmend auswählen;
¦√¦ uig. *skey-"schneiden, trennen";
entscheid,entscheide,entscheidend,entscheidest,entscheidet,entschied,Entscheiden, Entscheidens,