exkommunizieren
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ex + kommunizieren Vb. ‘wegen schwerer Vergehen aus der Gemeinschaft der Gläubigen (d. h. vor allem vom Sakramentenempfang und vom kirchlichen Begräbnis) ausschließen’, Entlehnung (15. Jh.) aus kirchenlat. excommūnicāre ‘in den Bann tun’.