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exkommunizieren

aus AufEinWort, der freien Forschung

ex + kommunizieren Vb. ‘wegen schwerer Vergehen aus der Gemeinschaft der Gläubigen (d. h. vor allem vom Sakramentenempfang und vom kirchlichen Begräbnis) ausschließen’, Entlehnung (15. Jh.) aus kirchenlat. excommūnicāre ‘in den Bann tun’.