gebieten
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Gebiet + -en | ‘befehlen, über etw. Befehlsgewalt, Verfügungsgewalt haben’, ahd. gibiotan ‘zur Kenntnis bringen, befehlen, herrschen’ (um 800), mhd. gebieten ‘ausstrecken, darreichen, entbieten, befehlen’; dem Westgermanisch gemeinsame Vorsilbenbildung (aengl. gebēodan ‘befehlen, bekanntmachen, anbieten’,
gebiet,gebiete,geboten,gebot,
asächs. gibiodan ‘gebieten, befehlen’, mnd. gebēden ‘gebieten, befehlen’, rückbeziehend ‘sich erbieten’, mnl. gebieden ‘bekanntmachen, befehlen, anbieten’),
im Dt. anfangs mit perfektivem Sinn neben dem einfachen Tw., das ebenfalls ‘befehlen’ bedeutet, doch trennen sich die Tw. hinsichtlich ihrer Bedeutungen seit dem Mittelhochdeutsch.
Als Ableitungen gehören hierzu Gebiet, Gebot sowie Gebieter.