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gesetzliche Auslegungsregel

aus AufEinWort, der freien Forschung

gesetzliche Auslegungsregel nhdt.-dt. Heutige Gesetze enthalten in der Regel keine Vorschriften zur Methode ihrer Auslegung.

  • Ausnahmen bestätigen diese Regel vglw. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • § 133, BGB Auslegung einer Willenserklärung
      • "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."