gesetzliche Auslegungsregel
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gesetzliche Auslegungsregel nhdt.-dt. Heutige Gesetze enthalten in der Regel keine Vorschriften zur Methode ihrer Auslegung.
- Ausnahmen bestätigen diese Regel vglw. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 133, BGB Auslegung einer Willenserklärung
- "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."
- § 133, BGB Auslegung einer Willenserklärung