gewähren
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ge- + währen | Tw. ‘zugestehen, zukommen lassen’, ahd. giwerēn ‘zugestehen, Gewähr leisten’ (9. Jh.), mhd. gewern ‘zugestehen, bezahlen, es durch Leistung zu etw. bringen’, mnd. gewēren.
Das ohne Entsprechungen in den übrigen ger. Sprachen bezeugte Tw. wird zu der meist dehnstufig auftretenden Wortwurzel uig. *u̯er- (oder *u̯erə-?) ‘Freundlichkeit (erweisen)’ gestellt, so daß sich Verwandtschaft mit grie. heortḗ (ἑορτή) ‘Fest, Feier(tag)’, lat. sevērus ‘streng’ (eigentlich ‘ohne Freundlichkeit’), kymr. cywir ‘recht, treu, aufrichtig’ und weiter mit den unter wahr genannten Formen ergibt.