kondizieren
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▷ kondiz-ier, kond-izier, lat.-frz.-deu.
| Worttrennung: kon·di·zie·ren | ||||
| Präteritum: kon·di·zier·te | ||||
| Partizip II:kon·di·ziert | ||||
| Aussprache: IPA: [kɔndiˈt͡siːʁən] | ||||
| Person | Wortform | |||
|---|---|---|---|---|
| Präsens | ich | kondiziere | ||
| du | kondizierst | |||
| er, sie, es | kondiziert | |||
| Präteritum | ich | kondizierte | ||
| Konjunktiv II | ich | kondizierte | ||
| Imperativ | Singular | kondiziere! | ||
| Plural | kondiziert! | |||
| Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
| kondiziert | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:kondizieren
| ||||
kondizieren
von lat. condicere ‚versprechen, verabreden, sich über etwas verständigen, bestimmen, festsetzen‘.
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: etwas ohne Rechtsgrund Erlangtes von dessen Empfänger herausverlangen (im deutschen Zivilrecht nach den §§ 812 ff. BGB)
Beispiele:
- [1] Hat der bisherige Leistungsaustausch einen Rechtsgrund gehabt, so gibt es nichts zu kondizieren.
- [1] Nachdem der Kaufvertrag wirksam angefochten war, kondizierteHerr Müller seine Leistung, die in der Verschaffung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache bestanden hatte, beim Käufer.
- [1] „Infolge der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags könne die Klägerin die bezahlten Darlehensraten kondizieren.“[3]
Wortbildungen: