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konkludente Willenserklärung

aus AufEinWort, der freien Forschung

konkludente Willenserklärung lat.-deu.

Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. Die Willenserklärung wird also aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.