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nationales Recht

aus AufEinWort, der freien Forschung

nationales Recht lat.-deu.

Anders als es die Bezeichnung nahelegt, ist das internationale Privatrecht nicht internationales, sondern nationales innerstaatliches Recht. Jede staatliche Rechtsordnung hat deshalb ihr eigenes internationales Privatrecht (wobei das IPR innerhalb der EU weitgehend vereinheitlicht wurde). Dem nationalen Gesetzgeber ist der jeweilige Anknüpfungspunkt freigestellt, so dass ein Rechtsverhältnis nach dem jeweiligen internationalen Privatrecht eines Staates unterschiedlichen – sogar gegensätzlichen – Sachnormen unterliegen kann.