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notum in se et notum quoad nos

aus AufEinWort, der freien Forschung

notum in se et notum quoad nos

Die Unterscheidung zwischen notum in se (an sich evident) und notum quoad nos (für uns evident) geht auf Thomas von Aquin (und ursprünglich Aristoteles) zurück. Sie beschreibt den Unterschied zwischen der objektiven Wahrheit einer Sache und der menschlichen Erkenntnisfähigkeit. [1, 2]

  • Notum in se (an sich evident): Eine Aussage ist "in sich selbst" wahr und verständlich, weil die Natur der Sache (das Prädikat) bereits im Begriff selbst (dem Subjekt) enthalten ist. Ein Beispiel ist der Satz: Ein Kreis ist rund. Es bedarf keines Beweises, da das Attribut "rund" zur Definition des Kreises gehört.[1, 2]
  • Notum quoad nos (für uns evident): Eine Aussage ist dann für uns einsichtig, wenn wir die zugrundeliegenden Begriffe und Wesensmerkmale tatsächlich erfassen und verstehen. Dafür ist oft logisches Denken, Sinneswahrnehmung oder Vorwissen nötig.

notum in se—notum quoad nos