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obliegen

aus AufEinWort, der freien Forschung

oblieg + -en Vb. heute nur geläufig in unpersönlicher Verwendung etw. obliegt jmdm. ‘etw. ist jmds. (dienstliche) Aufgabe’ (so seit Ende 19. Jh., zuerst obd.; älter etw. liegt jmdm. ob, um 1600), früher ebenfalls jmd. obliegt einer Sache, liegt einer Sache ob ‘jmd. beschäftigt sich mit einer Sache, befleißigt sich ihrer’ (16. Jh.), wohl nach den entsprechenden Gebrauchsweisen von lat. incumbere ‘sich worauf legen, werfen, auf jmdm. lasten’ (spätlat. ‘jmds. Aufgabe sein’); voraus geht ahd. oba liggen ‘obenauf liegen’ (9. Jh.), mhd. obe (ge)ligen ‘oben liegen, die Oberhand gewinnen, siegen, überwinden’, noch fortlebend in frühnhd. obliegen, dann im Nhd. in diesen Bedeutungen nicht mehr üblich. Zum Verb im neueren Sinne stellt sich Obliegenheit