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pars aliquota

aus AufEinWort, der freien Forschung

pars aliquota vgl. aliquoter Teil

P. aliquōta[1], so v.w. Aliquoter Theil; P. quota, ein Theil der Erbschaft, welcher blos relativ nach seinen Verhältnissen zum Ganzen bestimmt ist, z.B. 1/3; P. quanta, welcher absolut bestimmt ist, z.B. eine bestimmte Geldsumme.

Pars aliquota" ist ein lateinischer Begriff, der wörtlich "ein aliquoter Teil" bedeutet. [1, 2]

Mathematische Bedeutung:

  • Es handelt sich um einen Teil (oder Teiler) eines Ganzen (einer Zahl), der ganzzahlig und restlos in diesem Ganzen enthalten ist.
  • Das bedeutet: Der Teil passt eine exakte Anzahl von Malen in das Ganze, ohne dass ein Rest übrig bleibt.
  • Beispiel: 2 ist ein pars aliquota von 8 (da 8÷2=4, Rest 0).
  • Gegensatz: Pars aliquanta (ein Teil, der nicht restlos aufgeht, z. B. ist 3 kein pars aliquota von 8). [1, 2, 3]

Herkunft:

  • Der Begriff stammt aus der lateinischen Mathematik (Euklid) und wird verwendet, um Teilverhältnisse zu beschreiben.
  1. ↑ Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 712. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010594353 Lizenz: Gemeinfrei