pars aliquota
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pars aliquota vgl. aliquoter Teil
P. aliquōta[1], so v.w. Aliquoter Theil; P. quota, ein Theil der Erbschaft, welcher blos relativ nach seinen Verhältnissen zum Ganzen bestimmt ist, z.B. 1/3; P. quanta, welcher absolut bestimmt ist, z.B. eine bestimmte Geldsumme.
Pars aliquota" ist ein lateinischer Begriff, der wörtlich "ein aliquoter Teil" bedeutet. [1, 2]
Mathematische Bedeutung:
- Es handelt sich um einen Teil (oder Teiler) eines Ganzen (einer Zahl), der ganzzahlig und restlos in diesem Ganzen enthalten ist.
- Das bedeutet: Der Teil passt eine exakte Anzahl von Malen in das Ganze, ohne dass ein Rest übrig bleibt.
- Beispiel: 2 ist ein pars aliquota von 8 (da , Rest 0).
- Gegensatz: Pars aliquanta (ein Teil, der nicht restlos aufgeht, z. B. ist 3 kein pars aliquota von 8). [1, 2, 3]
Herkunft:
- Der Begriff stammt aus der lateinischen Mathematik (Euklid) und wird verwendet, um Teilverhältnisse zu beschreiben.
- ↑ Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 712. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010594353 Lizenz: Gemeinfrei