persönlicher Adel
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Persönlicher Adel war ein lebenslanger Titel, der an die begünstigte Person gebunden und daher auch nicht vererblich war. So war der Verdienstadel als Personaladel in Bayern schon seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar. In Großbritannienheute der Normalfall, trat er in Deutschland in zwei Arten auf:
- Häufig kam er als Ordensadel vor, der mit bestimmten Ordensverleihungen automatisch verbunden war; diesen gab es in Bayern, Hannover, Preußen, Würzburg und Württemberg.
- Ein weiterer Fall des persönlichen Adels war der Amtsadel.[1] Der persönliche Adel wurde in Bayern der Ehefrau mit verliehen, nicht jedoch in Württemberg. Im Königreich Bayern gab es außerdem von 1812 bis 1818 als Stufe zwischen dem persönlichen und dem erblichen Adel den sogenannten Transmissionsadel.
- ↑ Robert von Mohl, Das Staatsrecht des Königreiches Württemberg. 1829, (S. 431.).