rehabilitieren
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ehabilitieren Vb. ‘wieder in den früheren (guten) Zustand versetzen, in frühere Rechte wiedereinsetzen’ (Anfang 16. Jh.),
- entlehnt (anfangs über mfrz. frz.réhabiliter?) aus mlat. rehabilitare ‘jmds. Unversehrtheit wiederherstellen, jmdn. wieder zu einem Amte tauglich machen’ (zu mlat. habilitare ‘geschickt machen’, s. habilitieren).
- In neuester Zeit (wohl nach dem Gebrauch von engl. to rehabilitate) ‘Kranke, Geschädigte in die Gesellschaft zurückgliedern, wieder erwerbsfähig machen’ (Mitte 20. Jh.). –