souverän
Erscheinungsbild
souverän lat.-frz.-deu. ‘oberst, höchst, vortrefflich’
- souverän Adj. ‘staatliche Hoheitsrechte ausübend, uneingeschränkt herrschend, unabhängig, überlegen, darüberstehend’,
- Entlehnung (17. Jh.) von gleichbed. frz. souverain,
- eigentlich (afrz. mfrz.) ‘oberst, höchst, vortrefflich’,
- aus vlat. *superanus ‘oben befindlich’
- Die bereits im Afrz. übliche Verwendung des Adjektivs in den Bereichen der sozialen Rangordnung führt zu substantivischem Gebrauch im Sinne von ‘Vorgesetzter, Landesherr, (höchster, unumschränkter) Herrscher’, entsprechend im Dt. Souverän m. (17. Jh.).