unbedingt
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unbedingte,unbedingten,unbedingtem,unbedingter,unbedingtes
un + bedingt | Part. Egw. ‘von keiner Voraussetzung abhängig, uneingeschränkt’ gelangt wie Bedingung und bedingt aus der Rechtssprache (bedingte Verurteilung) über die Verwendung in der Fachsprache der Philosophie in die Allgemeinsprache, wo unbedingt als Umstandswort den Sinn ‘auf jeden Fall, unter allen Umständen’ entwickelt.