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ungefähr

aus AufEinWort, der freien Forschung

un- + gefähr | Ustw. eigtl. wörtlich "ungefurcht"

‘annähernd, etwa’, Edw. ‘annähernd richtig, nicht ganz genau’ geht auf die voranstellende Fügung mhd. āne gevære (14. Jh.) zurück, die wie mhd. āne geværde, āne vāre zunächst ‘ohne Hinterlist, ohne böse Absicht’ bedeutet (zu mhd. āne ‘ohne’ und mhd. gevāre, vāre,  gevære, geværde ‘Nachstellung, Hinterlist, Betrug’, s. ohne und Gefahr).

Die lautliche Entwicklung der Voranstellung führt zufrühnhd. on Gefer, ohn Gefehr (Getrenntschreibung bis ins 17. Jh.) und zusammengewachsenem ongefer, ohngefehr (seit dem 16. Jh.).

Da sich im Frühnhd. die Formen der Voranstellung ohne allgemein mit denen des Präfixes un-, das in den Mundarten vielfach zuon- geschwächt ist, vermischen und neben mhd. āne gevære, frühnhd. ohngefehr ein weitgehend mitlautendes mhd. ungeværlīchen, ungeværlīche, Ustw., spätmhd. ungeverlich Egw., frühnhd. ungeverlich, ungefehrlich Egw. Ustw. (Vorsilbenbildung zu mhd. geværlich, s. gefährlich) steht, kommen vom 15. Jh. an Wandlungen wie frühnhd. ungevar, ungeferde, ungefer, ungefehr auf; im 18. Jh., als in vielen Wörtern fälschlich durch ohn- ersetztes un- wiederhergestellt wird, verdrängt ungefähr das historisch richtige ohngefähr aus der Literatursprache.

Die Bedeutung des Ustw. erweitert sich im älteren Nhd. von ‘ohne böse Absicht’ zu ‘ohne jede Absicht, zufällig’ (bis 19. Jh.).

Der heutige Gebrauch ‘annähernd, etwa’ wird seit dem 15. Jh. üblich (doch vgl. schon one vier ‘etwa’, Straßburg 1362); er beruht auf dem früher im Rechtsverkehr an Zahl- und Maßangaben angefügten Zusatz, möglicherweise auftretende Ungenauigkeiten seien unwillentlich, ohne betrügerische Absicht erfolgt.

Seit dem 16. Jh. wird nhd. ohngefähr, ungefähr auch eigenschaftlich im Sinne von ‘annähernd richtig’, im 17./18. Jh. für ‘zufällig, unbeabsichtigt’ verwendet.

Hauptworbildung begegnet vor allem in der noch jetzt geläufigen umstandswörtliche Fügung von ungefähr, älter von ohngefähr ‘zufällig, beiläufig’ (frühnhd. von ungevärden, Anfang 16. Jh.); selbständiges Ungefähr, Ohngefähr n. ‘Zufall’ (18. Jh.) findet sich bei Rechtshistorikern des 19. Jhs. und in poetischer Ausdrucksweise.