verfassungsfreundliche Auslegung
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verfassungsfreundliche Auslegung nhdt.-dt.
Der Unterschied zwischen verfassungskonformer und verfassungsfreundlicher Auslegung liegt in der Einordnung der verwendeten Argumente: Die verfassungskonforme Auslegung gründet sich ausschließlich auf ein systematischesArgument, während sich bei der verfassungsfreundlichen Auslegung systematische mit teleologischen Argumentenvermischen, denn die Überlegung, bei welcher Auslegung die Prinzipien der Verfassung am besten zur Geltung kommen, ist eine Folgenbetrachtung, mithin ein teleologisches Argument. (Q.: vertikale Normenharmonisierung)