verjähr
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ver-jähr mhdt.-dt. über ein Jahr, oder Jahre hinweg andauernd, was vor Ablauf eines Jahres oder begrenzter Anzahl an Jahren hätte vollbracht werden müssen.
verjähren Vb. ‘nach einer gesetzlich festgelegten Anzahl von Jahren seine Gültigkeit verlieren’,
- mhd. verjæren ‘ein Jahr für etw. verstreichen lassen’.