aus AufEinWort, der freien Forschung
vollständige Rechtsnormen Mz. —Nwf. z. vollständige Rechtsnorm
▷ vollständige Rechtsnorm nhdt.-dt. vgl.
unvollständige Rechtsnorm
- nehmen auf einen Lebenssachverhalt Bezug und ordnen eine Rechtsfolge an. Sie besitzen Tatbestand und (abstrakte) Rechtsfolge.
- Nicht alle Rechtsnormen sind allerdings vollständige Rechtsnormen.
- die Gebots-, Verbots- oder Erlaubnissätze aufstellen, deren Anwendungsvoraussetzungen sie ebenso umschreiben (= Tatbestand) wie sie das geforderte Verhalten (= Rechtsfolge) bestimmen (c) Die Struktur der Rechtsnormen)