Zum Inhalt springen

zeugen

aus AufEinWort, der freien Forschung

¦∑¦ zeug + -en;

¦∅¦ zeugen1 eigentlich ‘etw. heranschaffen, heranziehen’; ‘herstellen, hervorbringen’ (heute selten), ‘ein Lebewesen entstehen lassen, Kinder hervorbringen’;

zeugen2 Vb. ‘Zeugnis ablegen, als Zeuge aussagen’, gleicher Herkunft wie zeugen1, von dem es sich jedoch im 17. Jh. semantisch entfernt.

¦√¦ uig. *dewk-  "ziehen"

¦↵¦ ahd. giziugōn ‘etw. (als Besitz, Vermögen) nachweisen’, ziugōn ‘zustande bringen’ (um 1000), mhd. ziugen ‘herstellen, (ein Buch) verfassen, anschaffen, ausrüsten, beweisen, Zeugnis ablegen’, mnd. (ge)tǖgen ‘beschaffen, hervorbringen, beweisen, Zeugnis ablegen’, mnl. ghetūghen ‘beschaffen, beweisen, Zeugnis ablegen’, nl. getuigen ‘bezeugen, bekunden’.

Das Verb (eigentlich ‘etw. heranschaffen, heranziehen’) ist etymologisch an das unter Zeug behandelte Substantiv anzuschließen. Die alte Bedeutung ‘beschaffen, verfertigen’ tritt im 17. Jh. zurück, hält sich jedoch im Sinne von ‘hervorbringen’ in dichterischer oder gehobener Sprache; allgemein gilt dafür erzeugen. Die im Mhd. auftretende Verwendung ‘geschlechtlich hervorbringen’ wird vom 17. Jh. an vorherrschend. In der Rechtssprache übliches zeugen ‘be-, nachweisen, Zeugnis ablegen’ liegt von da an semantisch weit ab und wird als eigenständiges Verb empfunden (s. zeugen2).

zeug,zeuge,zeugt,zeugte,zeugten,gezeugt,zeugst,zeugend,zeugende,zeugenden,zeugendem,zeugender,zeugendes