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zitier + -en | Tw. ‘jmdn. an einen bestimmten Ort beordern, vorladen, eine Textstelle wörtlich wiedergeben’, entlehnt aus lat. citāre (citātum) ‘in Bewegung setzen, vorladen, herbeirufen, anrufen, aufrufen’, citō "beschwören", einer Bildung zu lat. ciēre ‘rege machen, wecken, erregen, anregen’, cieō "bewegen, rühren", agrie, kinéō "bewegen, regen".
Zuerst (14. Jh.) in der Rechtssprache ‘vor Gericht laden’, dann (16. Jh.) allgemein ‘(kraft seiner Autorität, seiner Macht) an einen bestimmten Ort beordern’. Daraus (ebenfalls 16. Jh.) in übertragenem Sinne (gleichsam ‘einen Autor, einen Ausspruch, eine Rede, einen Text aufrufen’) die heute vorherrschende Bedeutung ‘anführen, wörtlich wiedergeben’.