„Bereich“ – Versionsunterschied
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bereich | m. selten n. ‘Gebiet von bestimmter Abgrenzung und Ausdehnung’ (Ende 18. Jh.; in der Rechtssprache für | bereich | m. selten n. ‘Gebiet von bestimmter Abgrenzung und Ausdehnung’ (Ende 18. Jh.; in der Rechtssprache für ‘[[Abgabe]]’ schon im 16. Jh.), | ||
* Abstraktbildung zu im 18. Jh. untergegangenem ''[[bereichen]], [[erreichen]]'', bis ''wohin [[reichen]]'', sich erstreckend umfassen’ | |||
* mhd. bereichen; | |||
* vgl. mnl. nl. bereiken. | |||
* Bereich verdrängt im 18./19. Jh. ''[[Reich]]'' in dessen Bedeutung ‘''[[Bereich]]''’, daher das Schwanken zwischen mask. und neutr. Genus. | |||
Aktuelle Version vom 6. August 2025, 07:15 Uhr
bereich | m. selten n. ‘Gebiet von bestimmter Abgrenzung und Ausdehnung’ (Ende 18. Jh.; in der Rechtssprache für ‘Abgabe’ schon im 16. Jh.),