Zum Inhalt springen

„Geltung und Genese“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Die Seite wurde neu angelegt: „<p style="text-align: justify;" >¦∑¦  Genese und Geltung</p><p>'''¦∅¦ ¦↵¦ Genese''' und '''Geltung''' ist eine erstmals von [https://de.wikipedia.org/wiki/Gottfried_Wilhelm_Leibniz Leibniz] explizit erwähnte Unterscheidung in der Philosophie, die u. a. in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnistheorie Erkenntnistheorie] eine wichtige Rolle spielt, aber auch bei Werten zum Tragen kommt (z. B. [https://de.wikipedia.org/wiki/Mora…“
 
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<p style="text-align: justify;" >¦∑¦&nbsp; Genese und Geltung</p><p>'''¦∅¦ ¦↵¦ Genese''' und '''Geltung''' ist eine erstmals von [https://de.wikipedia.org/wiki/Gottfried_Wilhelm_Leibniz Leibniz] explizit erwähnte Unterscheidung in der Philosophie, die u. a. in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnistheorie Erkenntnistheorie] eine wichtige Rolle spielt, aber auch bei Werten zum Tragen kommt (z.&nbsp;B. [https://de.wikipedia.org/wiki/Moralphilosophie Moral-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie Rechtsphilosophie]).</p><p>Bei der Geltung stellt sich die Frage nach der Begründung und Rechtfertigung von Erkenntnissen („Hat die Erkenntnisquelle eine besondere Autorität?“), bei der Genese nach der Entstehung und Entwicklung von Erkenntnissen („Durch welche Prozesse gewinnen wir Erkenntnisse?“). Letzteres erklärt wie Meinungen zustande kommen, ersteres warum sie ggf. wahr sind. Die Geltung spielt somit auch eine entscheidende Rolle bei der Rechtfertigung. Anders gesagt bestimmt die Genese die Ursachen des Fürwahrhaltens und die Geltung die Gründe des Wahrseins.</p><p>Da man die Geltungsfrage nicht erfahrungswissenschaftlich analysieren kann (was zu einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelschluss Begründungszirkel] führen würde), müssen [https://de.wikipedia.org/wiki/A_posteriori aposteriorische] Wissenschaften die Geltung von Erfahrungserkenntnissen bereits voraussetzen.</p><p>[https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Reichenbach_(Physiker) Hans Reichenbach] nannte diese Unterscheidung „Begründungs- bzw. Rechtfertigungszusammenhang“ (Geltung) und „Entdeckungs- bzw. Entstehungszusammenhang“ (Genese); [https://de.wikipedia.org/wiki/Immanuel_Kant Kant] dagegen nennt dies „quid juris“ bzw. „quid facti“.</p><p>(Quelle Wikipedia [https://de.wikipedia.org/wiki/Geltung_und_Genese Genese und Geltung])</p><p>[bg_collapse view="link" color="#b8b2b2" icon="eye" expand_text="Zitate anzeigen »" collapse_text="Zitate schließen «" ]</p>
<p style="text-align: justify;" >¦∑¦&nbsp; [[Genese]] und [[Geltung]]</p>
== <span id="Zitate">Zitate</span> ==


*„Darauf sei jetzt schon und unter Hinweis auf spätere Erwägungen erwidert, daß Rechtfertigung ein grundsätzlich anderes ist, wie Schilderung. Daß etwas den Anspruch erheben kann, für wahr gehalten zu werden, bedeutet nicht, daß und aus welchen Motiven es für wahr gehalten wird.“ – Hönigswald<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Geltung_und_Genese#cite_note-1 [1]]</sup>
= Geltung und Genese =
*„Daß alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anfange, daran ist gar kein Zweifel; [...] Der Zeit nach geht also keine Erkenntnis in uns vor der Erfahrung vorher, und mit dieser fängt alle an. [=Genese] Wenn aber gleich alle unsere Erkenntnis ''mit'' der Erfahrung anhebt, so entspringt sie darum doch nicht eben alle ''aus'' der Erfahrung. Denn wo wollte selbst Erfahrung ihre Gewißheit hernehmen, wenn alle Regeln, nach denen sie fortgeht, immer wieder empirisch, mithin zufällig wären; daher man diese schwerlich für erste Grundsätze gelten lassen kann. [=Geltung]“ - Kant, Kritik der reinen Vernunft, B1 und B5
 
*„Aus den Gesetzen des Wahrseins ergeben sich nun Vorschriften für das Fürwahrhalten, das Denken, Urteilen, Schließen. Und so spricht man auch wohl von Denkgesetzen. [...] Das Fürwahrhalten des Falschen und das Fürwahrhalten des Wahren kommen beide nach psychologischen Gesetzen zustande. Eine Ableitung aus diesen und eine Erklärung eines seelischen Vorgangs, der in ein Fürwahrhalten ausläuft, kann nie einen Beweis dessen ersetzen, auf das sich dieses Fürwahrhalten bezieht.“ - Frege, Der Gedanke<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Geltung_und_Genese#cite_note-2 [2]]</sup>
'''Geltung''' und '''Genese''' ist eine erstmals von [[Gottfried Wilhelm Leibniz|Leibniz]] explizit erwähnte Unterscheidung in der Philosophie, die u.&nbsp;a. in der [[Erkenntnistheorie]] eine wichtige Rolle spielt, aber auch bei Werten zum Tragen kommt (z.&nbsp;B. [[Moralphilosophie|Moral-]] und [[Rechtsphilosophie]]).
*„Ganz allgemein können wir daher als eine der Hauptfragen philosophischer Erkenntnistheorie bestimmen, daß sie [die Genese und Geltung] zu untersuchen habe, welche Erkenntnisse erfahrungsunabhängig (a priori) und welche erfahrungsabhängig (a posteriori) ''gelten''.“ – Gabriel, Grundprobleme der Erkenntnistheorie<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Geltung_und_Genese#cite_note-3 [3]]</sup>
 
<p>[/bg_collapse]</p>
Bei der Geltung stellt sich die Frage nach der [[Begründungsproblem|Begründung]] und [[Rechtfertigungsgrund|Rechtfertigung]] von [[Erkenntnis|Erkenntnissen]] („Hat die Erkenntnisquelle eine besondere [[Autorität]]?“), bei der Genese nach der Entstehung und Entwicklung von Erkenntnissen („Durch welche Prozesse gewinnen wir Erkenntnisse?“). Letzteres erklärt, wie Meinungen zustande kommen, ersteres warum sie ggf. [[wahr]] sind. Die Geltung spielt somit auch eine entscheidende Rolle bei der Rechtfertigung. Anders gesagt bestimmt die Genese die Ursachen des [[Fürwahrhalten|Fürwahrhaltens]] und die Geltung die Gründe des Wahrseins.
 
Da man die Geltungsfrage nicht erfahrungswissenschaftlich analysieren kann (was zu einem [[Zirkelschluss|Begründungszirkel]] führen würde), müssen [[a posteriori|aposteriorische]] Wissenschaften die Geltung von Erfahrungserkenntnissen bereits voraussetzen.
 
[[Hans Reichenbach (Physiker)|Hans Reichenbach]] nannte diese Unterscheidung „Begründungs- bzw. Rechtfertigungszusammenhang“ (Geltung) und „Entdeckungs- bzw. Entstehungszusammenhang“ (Genese); [[Immanuel Kant|Kant]] dagegen nennt dies „quid juris“ bzw. „quid facti“.
 
== Zitate ==
* „Darauf sei jetzt schon und unter Hinweis auf spätere Erwägungen erwidert, daß Rechtfertigung ein grundsätzlich anderes ist, wie Schilderung. Daß etwas den Anspruch erheben kann, für wahr gehalten zu werden, bedeutet nicht, daß und aus welchen Motiven es für wahr gehalten wird.“ – Hönigswald<ref>Richard Hönigswald, Wolfdietrich Schmied-Kowarzik (Hrsg.): ''Grundfragen der Erkenntnistheorie''. Felix Meiner Verlag, Hamburg 1997 (Erstausgabe 1931), ISBN 3-7873-1349-4, S. 6</ref>
* „Daß alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anfange, daran ist gar kein Zweifel; […] Der Zeit nach geht also keine Erkenntnis in uns vor der Erfahrung vorher, und mit dieser fängt alle an. [=Genese] Wenn aber gleich alle unsere Erkenntnis ''mit'' der Erfahrung anhebt, so entspringt sie darum doch nicht eben alle ''aus'' der Erfahrung. Denn wo wollte selbst Erfahrung ihre Gewißheit hernehmen, wenn alle Regeln, nach denen sie fortgeht, immer wieder empirisch, mithin zufällig wären; daher man diese schwerlich für erste Grundsätze gelten lassen kann. [=Geltung]“ – Kant, Kritik der reinen Vernunft, B1 und B5
* „Aus den Gesetzen des Wahrseins ergeben sich nun Vorschriften für das Fürwahrhalten, das Denken, Urteilen, Schließen. Und so spricht man auch wohl von Denkgesetzen. […] Das Fürwahrhalten des Falschen und das Fürwahrhalten des Wahren kommen beide nach psychologischen Gesetzen zustande. Eine Ableitung aus diesen und eine Erklärung eines seelischen Vorgangs, der in ein Fürwahrhalten ausläuft, kann nie einen Beweis dessen ersetzen, auf das sich dieses Fürwahrhalten bezieht.“ – Frege, Der Gedanke<ref>Gottlob Frege: ''Logische Untersuchungen, Erster Teil: Der Gedanke''. In: Beiträge zur Philosophie des deutschen Idealismus, 1. Band, 1918/19, S. 58f</ref>
* „Ganz allgemein können wir daher als eine der Hauptfragen philosophischer Erkenntnistheorie bestimmen, daß sie [die Genese und Geltung] zu untersuchen habe, welche Erkenntnisse erfahrungsunabhängig (a priori) und welche erfahrungsabhängig (a posteriori) ''gelten''.“ – Gabriel, Grundprobleme der Erkenntnistheorie<ref>Gottfried Gabriel: Grundprobleme der Erkenntnistheorie: von Descartes zu Wittgenstein, Schöningh / UTB, Paderborn 3. Auflage 2008, S. 24</ref>
 
== Literatur ==
* [[Christoph Lumer]]: ''Geltung/Gültigkeit'', In: Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.): ''Enzyklopädie Philosophie'', Felix Meiner Verlag, Hamburg 2010, ISBN 978-3-7873-1999-2, Band 1, S. 811f (dort Punkt 3 und 7)
* C. Schildknecht / [[Dieter Teichert]] / T. van Zantwijk (Hrsg.): ''Genese und Geltung'', Festschrift für [[Gottfried Gabriel]], mentis, Paderborn 2008. [http://www.mentis.de/download.php?media_id=00004062 Inhaltsverzeichnis], [http://www.mentis.de/download.php?media_id=00004063 Einleitung].
* [[Gottfried Gabriel]]: ''Grundprobleme der Erkenntnistheorie'': von Descartes zu Wittgenstein, Schöningh / UTB, Paderborn 3. Auflage 2008, S. 46ff [http://books.google.de/books?id=4BVh8z3f3TcC&pg=PA46 einsehbar] bei [[Google Books]]
* Markus Seidel: Ein Plädoyer wider die Annahme einer fundamentalen Unterscheidung von Genese und Geltung in der Erkenntnistheorie, in: Zeitschrift für philosophische Forschung 77/4, S. 454–483. [https://www.ingentaconnect.com/content/klos/zphf/2023/00000077/00000004 Inhaltsverzeichnis].
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Erkenntnistheorie]]

Aktuelle Version vom 27. Januar 2026, 11:25 Uhr

¦∑¦  Genese und Geltung

Geltung und Genese

Geltung und Genese ist eine erstmals von Leibniz explizit erwähnte Unterscheidung in der Philosophie, die u. a. in der Erkenntnistheorie eine wichtige Rolle spielt, aber auch bei Werten zum Tragen kommt (z. B. Moral- und Rechtsphilosophie).

Bei der Geltung stellt sich die Frage nach der Begründung und Rechtfertigung von Erkenntnissen („Hat die Erkenntnisquelle eine besondere Autorität?“), bei der Genese nach der Entstehung und Entwicklung von Erkenntnissen („Durch welche Prozesse gewinnen wir Erkenntnisse?“). Letzteres erklärt, wie Meinungen zustande kommen, ersteres warum sie ggf. wahr sind. Die Geltung spielt somit auch eine entscheidende Rolle bei der Rechtfertigung. Anders gesagt bestimmt die Genese die Ursachen des Fürwahrhaltens und die Geltung die Gründe des Wahrseins.

Da man die Geltungsfrage nicht erfahrungswissenschaftlich analysieren kann (was zu einem Begründungszirkel führen würde), müssen aposteriorische Wissenschaften die Geltung von Erfahrungserkenntnissen bereits voraussetzen.

Hans Reichenbach nannte diese Unterscheidung „Begründungs- bzw. Rechtfertigungszusammenhang“ (Geltung) und „Entdeckungs- bzw. Entstehungszusammenhang“ (Genese); Kant dagegen nennt dies „quid juris“ bzw. „quid facti“.

Zitate

  • „Darauf sei jetzt schon und unter Hinweis auf spätere Erwägungen erwidert, daß Rechtfertigung ein grundsätzlich anderes ist, wie Schilderung. Daß etwas den Anspruch erheben kann, für wahr gehalten zu werden, bedeutet nicht, daß und aus welchen Motiven es für wahr gehalten wird.“ – Hönigswald[1]
  • „Daß alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anfange, daran ist gar kein Zweifel; […] Der Zeit nach geht also keine Erkenntnis in uns vor der Erfahrung vorher, und mit dieser fängt alle an. [=Genese] Wenn aber gleich alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anhebt, so entspringt sie darum doch nicht eben alle aus der Erfahrung. Denn wo wollte selbst Erfahrung ihre Gewißheit hernehmen, wenn alle Regeln, nach denen sie fortgeht, immer wieder empirisch, mithin zufällig wären; daher man diese schwerlich für erste Grundsätze gelten lassen kann. [=Geltung]“ – Kant, Kritik der reinen Vernunft, B1 und B5
  • „Aus den Gesetzen des Wahrseins ergeben sich nun Vorschriften für das Fürwahrhalten, das Denken, Urteilen, Schließen. Und so spricht man auch wohl von Denkgesetzen. […] Das Fürwahrhalten des Falschen und das Fürwahrhalten des Wahren kommen beide nach psychologischen Gesetzen zustande. Eine Ableitung aus diesen und eine Erklärung eines seelischen Vorgangs, der in ein Fürwahrhalten ausläuft, kann nie einen Beweis dessen ersetzen, auf das sich dieses Fürwahrhalten bezieht.“ – Frege, Der Gedanke[2]
  • „Ganz allgemein können wir daher als eine der Hauptfragen philosophischer Erkenntnistheorie bestimmen, daß sie [die Genese und Geltung] zu untersuchen habe, welche Erkenntnisse erfahrungsunabhängig (a priori) und welche erfahrungsabhängig (a posteriori) gelten.“ – Gabriel, Grundprobleme der Erkenntnistheorie[3]

Literatur

  • Christoph Lumer: Geltung/Gültigkeit, In: Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie, Felix Meiner Verlag, Hamburg 2010, ISBN 978-3-7873-1999-2, Band 1, S. 811f (dort Punkt 3 und 7)
  • C. Schildknecht / Dieter Teichert / T. van Zantwijk (Hrsg.): Genese und Geltung, Festschrift für Gottfried Gabriel, mentis, Paderborn 2008. Inhaltsverzeichnis, Einleitung.
  • Gottfried Gabriel: Grundprobleme der Erkenntnistheorie: von Descartes zu Wittgenstein, Schöningh / UTB, Paderborn 3. Auflage 2008, S. 46ff einsehbar bei Google Books
  • Markus Seidel: Ein Plädoyer wider die Annahme einer fundamentalen Unterscheidung von Genese und Geltung in der Erkenntnistheorie, in: Zeitschrift für philosophische Forschung 77/4, S. 454–483. Inhaltsverzeichnis.

Einzelnachweise

  1. ↑ Richard Hönigswald, Wolfdietrich Schmied-Kowarzik (Hrsg.): Grundfragen der Erkenntnistheorie. Felix Meiner Verlag, Hamburg 1997 (Erstausgabe 1931), ISBN 3-7873-1349-4, S. 6
  2. ↑ Gottlob Frege: Logische Untersuchungen, Erster Teil: Der Gedanke. In: Beiträge zur Philosophie des deutschen Idealismus, 1. Band, 1918/19, S. 58f
  3. ↑ Gottfried Gabriel: Grundprobleme der Erkenntnistheorie: von Descartes zu Wittgenstein, Schöningh / UTB, Paderborn 3. Auflage 2008, S. 24