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„Lehen“ – Versionsunterschied

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K Textersetzung - „ahdt.“ durch „ahd.“
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Grundbesitz, Besitz ([[Lehnswesen]], [[Lehengut]] der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem [[Lehnsherrn]] mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht,
Grundbesitz, Besitz ([[Lehnswesen]], [[Lehengut]] der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem [[Lehnsherrn]] mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht,


* [[ahdt.]] ''[[lēhan]]'' (um 800),  
* [[ahd.]] ''[[lēhan]]'' (um 800),  
* [[mhdt.]] ''[[lēhen]]'', ''[[lēn]]'',  
* [[mhdt.]] ''[[lēhen]]'', ''[[lēn]]'',  
* [[asächs.]] ''lēhan'',  
* [[asächs.]] ''lēhan'',  

Version vom 17. April 2025, 18:18 Uhr

leh-en Vorlage:ahdt.-dt. n. ' das Land, Gut, … das gemäß erfüllter oder zu erfüllender Auflagen zu leihen (überlassen) ist'

‘vom Feudalherr gegen die Verpflichtung zu Treue und Kriegsdienst verliehenes (erbliches) Nutzungsrecht an Land, das verliehene Land’,

Grundbesitz, Besitz (Lehnswesen, Lehengut der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht,

stehen ablautend zu dem unter leihen behandelten Verb; s. auch lehnen2.