„Urteil“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 13:35 Uhr
ur-teil n. v. erteil, ahd.-deu.
- ‘richterliche Entscheidung, Meinung, Ansicht, Einschätzung’.
- Die unterschiedlich gebildeten Substantive
- ahd. urteili n. (8. Jh.), urteilī f. (9. Jh.), urteila f. (9. Jh.), urteil m. n. (9. Jh.), urteilida f. (um 800),
- mhd. urteil(e), urtel, urteilde n. f. ‘richterliche Entscheidung, Urteil, Meinung, Ausspruch, Entscheidung’,
- asächs. urdēli n.,
- mnd. ōrdēl n.,
- mnl. o(o)rdeel,
- nl. oordeel n.,
- aengl. ordāl m. n.,
- engl. ordeal (‘Gottesurteil’)
- stehen als Abstrakta zu dem unter erteilen (s. Teil) behandelten Verb
- Urteil wird von Anfang an in dem rechtssprachlichen Sinne ‘Zuteilung (des Rechts)’ gebraucht;
- Neutrales Genus setzt sich im 18. Jh. durch.
- – vgl. urteilen, erteilen
- Urteil (Recht)
- Urteilen (Psychologie)
- Urteil (Logik)
Urteilen (Psychologie)
Urteilen wird in diesem Artikel – im Gegensatz zum Artikel Urteil (Logik) – aus kognitionspsychologischer Perspektive betrachtet. Urteilen ist aus dieser Perspektive ein alltäglicher Prozess des Denkens. Der Urteilende ordnet einem Urteilsobjekt (Person, Situation, Objekt, abstrakte Konstrukte usw.) einen Wert (gut, bedenklich, immer …) auf einer Urteilsdimension zu. Das daraus resultierende und explizit zum Ausdruck gebrachte Ergebnis ist das Urteil.[1] Urteilen ist also das Bewerten eines Urteilsobjekts. Urteilen kann aber auch die subjektive Erwartung zum Ausdruck bringen, z. B. ob ein Ereignis eintreten wird oder nicht. Diese Art von Urteil nennt man Wahrscheinlichkeitsurteil.
Das Urteilen ermöglicht dem Menschen, sein Handeln effektiv an Erfordernisse der Umwelt anzupassen und Ziele zu erreichen. Das Entscheiden (d. h. aus mindestens zwei Alternativen eine zu wählen) und das Abwägen kann schwierig sein oder erscheinen (siehe auch Entscheidung unter Unsicherheit).
Urteilsdimensionen
Eine Urteilsdimension kann man sich wie eine Skala vorstellen, die, je nach Urteilsobjekt und Urteilsform (Bewertung oder Erwartung), mit entsprechenden Endpunkten versehen werden kann:
- Bewertungsdimension: gut – schlecht; zielbehindernd – zielfördernd; schwerwiegend – unbedenklich …
- Wahrscheinlichkeitsdimension: sicher – unsicher; immer – nie …
Urteilsdimensionen können vielfältiger Art sein.[2] So lässt sich z. B. die Schätzung der Auftretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses auf einer sehr feinen Skala (0–100 %) angeben (z. B.: Regenwahrscheinlichkeit), wohingegen das Urteilen über beispielsweise den Wahrheitswert einer Aussage in einer dichotomen Klassifizierung vorgenommen wird; diese Skala hat die Endpunkte „wahr“ und „falsch“.[3]
Induktive und deduktive Urteile
Induktive Urteile
Bei induktiven Urteilen wird vom Einzelfall auf das Allgemeine geschlossen. So lässt sich beispielsweise beim Beobachten bestimmter Leistungen auf die Intelligenz der Person schließen. Als weiteres Beispiel kann die Generalisierung und Kategorisierung angeführt werden. Hier führt beispielsweise die Beobachtung eines weißen Schwanes zu der Annahme, dass alle Schwäne weiß sind.
Deduktive Urteile
Bei deduktiven Urteilen wird vom Allgemeinen auf das Besondere bzw. den Einzelfall geschlossen. Die Deduktion wird deshalb auch als logisches Schließen bezeichnet, weil es möglich ist, aus mindestens zwei Aussagen eine neue Aussage abzuleiten. Beispiel: Hermann lebt im Wasser[4]
- Aussage: „Alle Fische leben im Wasser.“
- Aussage: „Mein Goldfisch Hermann ist ein Fisch.“
- logische Schlussfolgerung: „Auch Hermann lebt im Wasser.“
Urteile nach Inhaltsbereichen
Urteile können nach Inhaltsbereichen voneinander abgegrenzt werden.[5]
Evaluative Urteile
Bei evaluativen Urteilen wird das Urteilsobjekt auf einer evaluativen Dimension bewertet, beispielsweise "gut – schlecht", "positiv – negativ" o. ä. Evaluative Urteile ermöglichen uns, Dinge, die wir mögen, von denen zu unterscheiden, die wir nicht mögen. Evaluative Urteile werden in der Sozialpsychologie v. a. unter der Bezeichnung Einstellung untersucht.
Prädiktive Urteile
Prädiktive Urteile beziehen sich auf die Vorhersage von zukünftigen Ereignissen. In der Regel geht es um die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der bestimmte Ereignisse eintreten. Prädiktive Urteile werden v. a. in der Entscheidungsforschung untersucht, da erst die Kombination des Wertes einer Option, dass dieser Wert erzielt wird, den entscheidungsrelevanten Nutzen einer Option ergibt (siehe Erwartung-mal-Wert-Modelle). Beispiel: Der Gewinn von 1 Mio. Euro wird als nicht sehr hoch bewertet, wenn die Gewinnwahrscheinlichkeit bei nur 0,00001 % liegt.
Häufigkeitsurteile
Von großer Bedeutung für die Schätzung von Wahrscheinlichkeiten sind Urteile über die Häufigkeit, mit der Ereignisse in der Vergangenheit eingetreten sind. Häufigkeitsurteile werden v. a. in der Gedächtnispsychologie untersucht.
Wahrheitsurteile
Ein großer Teil der Denkpsychologie beschäftigt sich mit der Frage, wie Menschen zu Urteilen über die Richtigkeit oder Falschheit von logischen Schlüssen gelangen. Typische Beispiele sind dafür beispielsweise klassische Syllogismen, worunter einfache Schlussfiguren verstanden werden, die aus zwei Prämissen und einer Schlussfolgerung bestehen. Beispiel:
- „Die Tour de France lässt sich nur mit Doping gewinnen.“
- „Der Radfahrer X hat gedopt.“
- die logisch zulässige Schlussfolgerung könnte sein: „Der Radfahrer X hat die Tour de France gewonnen.“
Soziale Urteile
Bei sozialen Urteilen handelt es sich um Urteile über Personen oder aber über sich selbst. Die soziale Urteilsbildung zeichnet sich durch viele Eigenheiten aus, darunter:
- dass sich viele der im Sozialen beurteilten Eigenschaften nicht wirklich messen lassen,
- sie in der Regel aus einer Vielzahl von Hinweisreizen erschlossen werden müssen und
- dass der Urteilende und das Urteilsobjekt miteinander interagieren können.
Um beispielsweise die Vertrauenswürdigkeit einer Person einschätzen zu können, müssen wir sie in Situationen beobachten, in denen dieses Attribut einen Einfluss auf ihr Verhalten nehmen könnte. Aus ihrem Verhalten können wir unter Umständen die Vertrauenswürdigkeit einer Person erschließen.
Einzelnachweise
Urteil (Logik)
Urteil ist in der Logik die Form einer Feststellung, die in der sprachlichen Form eines Satzes ausgedrückt wird. Dabei wird das Urteil mit dem Vorgang der Bildung der Feststellung, ihrem propositionalen Gehalt oder der Bewertung dieses Gehalts identifiziert (ein Urteil bilden vs ein Urteil treffen vs ein Urteil fällen). Das Urteil wird als ein Grundbegriff der Logik nicht in jeder Theorie der Logik ausdrücklich definiert.[6]
Unterschiedliche Standpunkte bestehen hinsichtlich der Frage, ob und inwiefern eine psychologische Betrachtung des Denkprozesses (etwa in Assoziationspsychologie) für die Urteilstheorie eine Rolle spielen bzw. daneben überhaupt eine selbstständige Urteilstheorie möglich ist (Psychologismus). Schließlich beeinflussen erkenntnistheoretische oder ontologische Annahmen (wie schon bei Aristoteles deutlich wird) mitunter sehr stark die Ausgestaltung einer jeden Logik-Konzeption.[7]
In der traditionellen Logik ist „Urteil“ ein Grundbegriff, der eine bestimmte Sicht der logischen Aussage bezeichnet. Jede logische Aussage – jedes Urteil – spricht einem logischen Subjekt eine allgemeinere Bestimmung – ein logisches Prädikat – zu.[8] Spätestens die klassische Logik geht jedoch davon aus, dass es neben der Prädikation auch komplexere Urteilsformen geben muss, und dass nicht jede gebildete Prädikation einen Wahrheitswert hat, sondern erst der vollständige Satz.
Bedeutungen außerhalb der klassischen Logik
In der philosophischen Logik ist anstelle des aufs logisch Formale reduzierten Begriffs „Aussage“ der Begriff „Urteil“ gebräuchlich. Entsprechend finden sich bei Aristoteles bis Immanuel Kant Einteilungen der Urteile gemäß Kategorien in einer Urteilstafel.[9] Kant unterscheidet insbesondere zwischen analytischen und synthetischen Urteilen, die sich (a posteriori) auf die Erfahrung beziehen oder vor aller Erfahrung (a priori) gemacht werden.
Romantik und Deutscher Idealismus lehnen eine analytische Zerlegung in Einzelteile als vorrangige Methode ab und geben dem zusammenhängenden, einheitlichen Ganzen von Wissen, Gefühl und Glauben absoluten Vorrang. Friedrich Hölderlin schreibt in Urteil und Sein, dass die Teile durch das Urteil ihre wesentliche Bestimmung erhalten, wehrt sich aber gegen die Auslegung, dass die Teile wie Werkstücke gesondert voneinander betrachtet werden könnten. Novalis vermerkt in seinem Allgemeinen Brouillon: „Man will nicht bloß den Satz oder das Urteil, sondern auch die Acten dazu.“[10]
Für die Urteilstheorie des Neukantianismus ist jedes Urteil bejahend oder verneinend und impliziert demzufolge eine Stellungnahme zu dem Wert Wahrheit, weshalb man selbst in der Erkenntnissphäre von Wertungen sprechen könnte.[11]
Urteil im Sinne der Logik kann Unterschiedliches bedeuten:
- einen Behauptungssatz[12] bzw. eine Aussage[13];
- den „Schlusszusammenhang eines Syllogismus“[14] bzw. das „Glied eines Syllogismus“[15];
- eine Begriffsverbindung oder -trennung[16] bzw. ein Erkenntnisakt im Sinne Kants[17]
Nach Husserl[18] kann das Wort „Urteil“ bedeuten:
- das Fürwahrhalten;
- eine ideale Bedeutungseinheit.
Psychologische, sprachliche und ontologische Auffassung
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| Tabelle nach Tugendhat |
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Unterscheidet man mit Ernst Tugendhat grob eine psychologische, sprachliche und ontologische Grundauffassung von Logik[19], so hat das Wort drei ganz unterschiedliche Grundbedeutungen (die allerdings in einem analogen Sinnzusammenhang stehen). Was man unter Urteil versteht, hängt daher von der jeweiligen Erkenntnis- und Begriffstheorie ab (vgl. die Tabelle).
Siehe auch
- Urteilen aus Sicht der Psychologie.
- Syllogistik zur traditionellen Logik des Urteils
Literatur
- Joseph M. Bochenski, Die zeitgenössischen Denkmethoden, 10. Aufl. 1993, ISBN 978-3825200060
- Lotz, Urteil, in: Walter Brugger, Philosophisches Wörterbuch, 1976
- Artikel Urteil, in: Arnim Regenbogen, Uwe Meyer: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, 2005, ISBN 9783787313259
- Ernst Tugendhat, Ursula Wolf, Logisch-semantische Propädeutik, 1983, ISBN 9783150082065
- Thomas Zoglauer, Einführung in die formale Logik für Philosophen, 1999, ISBN 9783825219994
- Thomas Zwenger, Urteil, in: Rehfus, Wulff D. (Hg.), Handwörterbuch Philosophie (2003)
Weblinks
- Rudolf Eisler: Wörterbuch der philosophischen Begriffe. (1904): Urteil
- Friedrich Hölderlin: Urteil und Sein. (bei zeno.org)
Einzelnachweise
- ↑ Betsch, Tilmann, Joachim Funke, Henning Plessner: Denken – Urteilen, Entscheiden – Problemlösen. Allgemeine Psychologie für Bachelor. Berlin 2011, S. 2.
- ↑ Betsch, Tilmann; Joachim Funke, Henning Plessner: Denken – Urteilen, Entscheiden – Problemlösen. Allgemeine Psychologie für Bachelor. Berlin 2011, S. 12.
- ↑ Betsch, Tilmann, Joachim Funke, Henning Plessner: Denken – Urteilen, Entscheiden – Problemlösen. Allgemeine Psychologie für Bachelor. Berlin 2011.
- ↑ Was bedeutet deduktives und induktives Denken? Abgerufen am 13. Dezember 2016.
- ↑ Betsch, Tilmann, Joachim Funke, Henning Plessner: Denken – Urteilen, Entscheiden – Problemlösen. Allgemeine Psychologie für Bachelor. Berlin 2011, S. 14–15.
- ↑ Rudolf Eisler: Wörterbuch der philosophischen Begriffe. (1904), Urteilstheorie.
- ↑ siehe zu entsprechenden Beispielen die lexigrahische Übersicht in: Rudolf Eisler: Wörterbuch der philosophischen Begriffe. (1904), „Urteil“
- ↑ Alois Halder / Max Müller: Philosophisches Wörterbuch, Freiburg im Breisgau 1993, S. 328
- ↑ Albert Menne: Die Kantische Urteilstafel im Lichte der Logikgeschichte und der modernen Logik. Zeitschrift für allgemeine Wissenschaftstheorie, 20(2), 1989, S. 317–324
- ↑ Novalis: Das Allgemeine Brouillon. Materialien zur Enzyklopädistik 1798/99. Mit einer Einleitung von Hans-Joachim Mähl. Felix Meiner Verlag : Hamburg 1993. ISBN 3-7873-1088-6. S. 61.
- ↑ Wolfgang Schluchter: Die Entstehung des modernen Rationalismus. Eine Analyse von Max Webers Entwicklungsgeschichte des Okzidents. 1. Aufl. Frankfurt am Main 1988. ISBN 3-518-28947-0. S. 76f. / Heinrich Rickert: Der Gegenstand der Erkenntnis. Tübingen 2. Aufl. 1904 (zuerst 1892). S. 148ff. / Emil Lask: Die Lehre vom Urteil. In: Gesammelte Schriften, 2. Band, Tübingen 1923. S. 283 ff.
- ↑ Zwenger, Urteil, in: Rehfus, Wulff D. (Hg.), Handwörterbuch Philosophie (2003)
- ↑ Regenbogen/Meyer, Wörterbuch der philosophischen Begriffe (2005), Urteil
- ↑ Zwenger, Urteil, in: Rehfus, Wulff D. (Hg.), Handwörterbuch Philosophie (2003)
- ↑ Regenbogen/Meyer, Wörterbuch der philosophischen Begriffe (2005), Urteil
- ↑ Regenbogen/Meyer, Wörterbuch der philosophischen Begriffe (2005), Urteil
- ↑ Zwenger, Urteil, in: Rehfus, Wulff D. (Hg.), Handwörterbuch Philosophie (2003)
- ↑ Husserl, Logische Untersuchungen I, in: Meixner, (Hrsg.), Philosophie der Logik (2003), S. 83 (101)
- ↑ Tugendhat/Wolf, Logisch-semantische Propädeutik (1983), S. 17