„Vorschrift“ – Versionsunterschied
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== Vorschrift == | |||
'''Die <span class="zenoTXHighlight0">Vorschrift</span>''', ''plur.'' die -en, von dem Zeitworte vorschreiben. 1. Im eigentlichen Verstande, dasjenige, was einem andern vorgeschrieben worden, damit er darnach schreiben lerne. Besonders gedruckte oder in Kupfer gestochene Muster, darnach schreiben zu lernen. 2. In figürlichem Verstande, eine verbindliche Regel des Verhaltens, sie werde nun schriftlich oder mündlich ertheilet. Sich nach seiner <span class="zenoTXHighlight0">Vorschrift</span> richten, nach der <span class="zenoTXHighlight0">Vorschrift</span>, die man erhalten hat. 3. Von einer ungewöhnlichen Bedeutung des Zeitwortes vorschreiben, ist die <span class="zenoTXHighlight0">Vorschrift</span> bey einigen, eine schriftliche Empfehlung eines andern; in welchem Falle es freylich Fürschrift lauten sollte. Indessen ist es in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man dafür lieber andere Ausdrücke gebraucht. Notker übersetzt ''Prophetia'' buchstäblich durch ''Forescrift.'' | |||
Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1294-1295. Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000051196X; Lizenz: [http://www.zeno.org/Zeno/-/Lizenz%3A+Gemeinfrei Gemeinfrei]; Faksimiles: [http://www.zeno.org/Adelung-1793/K/adelung-1793-04-1294 1294] | [http://www.zeno.org/Adelung-1793/K/adelung-1793-04-1295 1295] | |||
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Version vom 5. September 2024, 16:29 Uhr
vor–Schrift f. Wrtdtng: das, daß vorgeschrieben ist; glhrt. ‘Muster zum Nachschreiben’ (17. Jh.), ‘Anweisung für Verhalten und Tun’ (18. Jh.);
- vgl. ahd. forascrift‘ Vorangeschriebenes, Überschrift, Titel’ (um 1000).
Eine Vorschrift ist im allgemeinen Sprachgebrauch:
- eine Dienstvorschrift, die die Arbeit einer Behörde oder Organisation regelt
- eine Dienst- oder Arbeitsanweisung
- beim Militär und bei ähnlichen Strukturen ein Befehl
- eine hoheitliche Weisung
- eine arbeitsrechtliche, konzernrechtliche oder verwaltungsrechtliche Weisung (Deutschland)
- eine allgemeine rechtliche Vorschrift oder Rechtsnorm
- vielfach Teil einer:
- Verordnung der europäischen Gemeinschaften
- allgemeinen Rechtsverordnung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
- eines Erlasses einer deutschen Bundes- oder Landesbehörde
- eines Erlasses einer nachgeordneten deutschen Behörde
- einer konkreten Anweisung einer Behörde oder eines Gerichts
- eine ordnungsrechtliche Regel
- eine verbindliche Standesregel
- eine privatrechtliche Verpflichtung zu bestimmtem Verhalten oder Unterlassen
Siehe auch:
Vorschrift
Die Vorschrift, plur. die -en, von dem Zeitworte vorschreiben. 1. Im eigentlichen Verstande, dasjenige, was einem andern vorgeschrieben worden, damit er darnach schreiben lerne. Besonders gedruckte oder in Kupfer gestochene Muster, darnach schreiben zu lernen. 2. In figürlichem Verstande, eine verbindliche Regel des Verhaltens, sie werde nun schriftlich oder mündlich ertheilet. Sich nach seiner Vorschrift richten, nach der Vorschrift, die man erhalten hat. 3. Von einer ungewöhnlichen Bedeutung des Zeitwortes vorschreiben, ist die Vorschrift bey einigen, eine schriftliche Empfehlung eines andern; in welchem Falle es freylich Fürschrift lauten sollte. Indessen ist es in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man dafür lieber andere Ausdrücke gebraucht. Notker übersetzt Prophetia buchstäblich durch Forescrift.
Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1294-1295. Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000051196X; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 1294 | 1295