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„appellieren“ – Versionsunterschied

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Version vom 17. April 2025, 14:59 Uhr

appellier-en Nwf.

Appell-ier lat.-frz.-deu. eigtl. 'anstoßen, den Anstoß geben'; ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden

  • appellieren Vb. ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden’,
  • mhd. appellieren ‘bei einer höheren Instanz Berufung einlegen’ (12. Jh.)
  • als juristischer Terminus
    • geht auf lat. appellāre ‘(um Hilfe) ansprechen, auffordern’ zurück,
      • das (wie lat. appellere ‘herantreiben’, jedoch mit Konjugationswechsel)
        • mit lat. ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’
          • zu lat. pellere ‘stoßen, berühren, einen Eindruck hervorrufen, treiben’
        • gebildet ist.
  • Im 18. Jh. setzt der metaphorische Gebrauch ‘eindringlich ermahnen, aufrufen’ ein.
    • Dazu das ebenfalls der Rechtssprache angehörende Verbalsubstantiv Appellation