aus AufEinWort, der freien Forschung
appellier-en Nwf.
▷ Appell-ier lat.-frz.-deu. eigtl. 'anstoßen, den Anstoß geben'; ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden
- appellieren Vb. ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden’,
- mhd. appellieren ‘bei einer höheren Instanz Berufung einlegen’ (12. Jh.)
- als juristischer Terminus
- geht auf lat. appellāre ‘(um Hilfe) ansprechen, auffordern’ zurück,
- das (wie lat. appellere ‘herantreiben’, jedoch mit Konjugationswechsel)
- mit lat. ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’
- zu lat. pellere ‘stoßen, berühren, einen Eindruck hervorrufen, treiben’
- gebildet ist.
- Im 18. Jh. setzt der metaphorische Gebrauch ‘eindringlich ermahnen, aufrufen’ ein.
- Dazu das ebenfalls der Rechtssprache angehörende Verbalsubstantiv Appellation