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Vormund

aus AufEinWort, der freien Forschung
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vor–Mund2 ahd.-deu. "Vorschutz"; ‘Vertreter eines Minderjährigen, eines Entmündigten’,

  • Wf
    • ahd. foramunto ‘Rechtsbeistand, Rechtsvertreter’ (10. Jh.),
    • mhd. vormunde, vormünde, vormunt, vürmunt,
    • mnd. vȫrmünde, vȫrmunt,
    • mnl. vōremonde,
  • zusammengesetzt mit vor.
  • Die Bedeutungsentwicklung geht aus von ‘(schützend über jmdn. gehaltene) Hand’
    • zu ‘wer Schutzpflicht und Rechtsvertretung gegenüber einzelnen oder mehreren ausübt’
    • sowie ‘Rechtsvertreter von Ehefrau, Kindern’,
    • dann ‘Rechtsvertreter und Vermögensverwalter von Minderjährigen und Entmündigten’ (seit 15. Jh.).
    • Im 18. Jh. auch Fürmund, dem damaligen Sprachempfinden folgend an für angeschlossen.