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Lehen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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leh-en ahd.-deu. n. ' das Land, Gut, … das gemäß erfüllter oder zu erfüllender Auflagen zu leihen (überlassen) ist'

‘vom Feudalherr gegen die Verpflichtung zu Treue und Kriegsdienst verliehenes (erbliches) Nutzungsrecht an Land, das verliehene Land’,

Grundbesitz, Besitz (Lehnswesen, Lehengut der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht,

stehen ablautend zu dem unter leihen behandelten Verb; s. auch lehnen2.