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Axiom

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Axiom agr.-lat.-deu. ‘Grundsatz, der keines Beweises bedarf bzw. nicht bewiesen werden kann’.[1]

Wolff: §. 30. Ihr Unterschied. "

"

Gleichbed. lat. axiōma, griech. axíōma, eigentlich ‘Würde, Geltung, Ansehen’, als philosophischer Begriff im oben genannten Sinne (eigentlich ‘allgemein gewürdigter Grundsatz’) seit Aristoteles, wird Anfang des 17. Jhs. ins Dt. übernommen.

  • aus dem 15. Jahrhundert,
    • von lat. axiōma „Axiom; Prinzip“,
    • von altgriechisch ἀξίωμα axíōma, „das Passende, Erforderliche, das, was ein Schüler vorher wissen muss, ein selbstverständliches Prinzip“,
      • von ἀξιόω axióō, „für geeignet oder würdig halten, verlangen, fordern“,
        • von ἄξιος áxios, „geeignet, würdig“,
          • wörtlich „so viel wiegend; von gleichem Wert“,
            • von ἄγω ágō, „beschweren (belasten)“.

Die lat. Endung wird Ende des 18. Jhs. aufgegeben. Es handelt sich um eine Bildung zu grie. axiū́ ‘für würdig, wert, angemessen erachten’, das von grie. áxios ‘wert, würdig, angemessen’ abgeleitet ist.

Dies gehört letztlich im Sinne von ‘wichtig’ wohl zu grie. ágein in der Bedeutung ‘wiegen, wägen’, eigentlich ‘treiben, führen, leiten’.

  1. ↑ DWDS Axiom