Zum Inhalt springen

Vormund

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Dezember 2023 um 10:25 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

¦∑¦ vor + Mund;

¦∅¦ ¦↵¦ ‘Vertreter eines Minderjährigen, eines Entmündigten’, ahd. foramunto ‘Rechtsbeistand, Rechtsvertreter’ (10. Jh.), mhd. vormunde, vormünde, vormunt, vürmunt, mnd. vȫrmünde, vȫrmunt, mnl. vōremonde, zusammengesetzt mit vor. Die Bedeutungsentwicklung geht aus von ‘(schützend über jmdn. gehaltene) Hand’ zu ‘wer Schutzpflicht und Rechtsvertretung gegenüber einzelnen oder mehreren ausübt’ sowie ‘Rechtsvertreter von Ehefrau, Kindern’, dann ‘Rechtsvertreter und Vermögensverwalter von Minderjährigen und Entmündigten’ (seit 15. Jh.). Im 18. Jh. auch Fürmund, dem damaligen Sprachempfinden folgend an für angeschlossen.