Zum Inhalt springen

Untertan

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. April 2024 um 07:46 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „untertan {{mhdt.-dt.}} * Untertan m. ‘dem Landesherrn verpflichteter Bürger, Höriger, Leibeigener, der Obrigkeit gegenüber devoter, gefügiger Mensch, Untergebener’, mhd. undertān(e).“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

untertan mhdt.-dt.

  • Untertan m. ‘dem Landesherrn verpflichteter Bürger, Höriger, Leibeigener, der Obrigkeit gegenüber devoter, gefügiger Mensch, Untergebener’, mhd. undertān(e).