Zum Inhalt springen

entäußern

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Mai 2024 um 14:07 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ent-äußern mhdt.-dt. Vb. reflexiv ‘sich einer Sache begeben’, mhd. entiuʒern reflexiv, neben entiuʒen, entūʒenen (entsprechend den Nebenformen zum Simplex, s. äußern). vgl. veräußern .