nachweis
Erscheinungsbild
nach + weisen | Nachweis + -en | 1 den Nachweis für etwas erbringen
2 Amtssprache jemandem etwas, was ihm vermittelt werden soll, angeben und ihm entsprechende Informationen darüber geben
nachweis,nachweise,nachweisend,nachweist,nachgewiesen,nachzuweisen,
Nachweisen, verb. irreg. act. (S. Weisen,) welches die vierte Endung der Sache und die dritte der Person erfordert, weisen, d.i. zeigen, und in weiterm Verstande, bekannt machen, wo man etwas finden könne. Kann er mir nicht den Mann nachweisen, der u.s.f. Less. Da ich außer diesem Exemplare ein zweytes nicht nachzuweisen weiß, ebend. Daher die Nachweisung.
nachweisen, verb.
[]NACHWEISEN, verb.
1)
mit persönlichem objecte, einem den weg (nach einem vorangegangenen) weisen, zeigen: mhd.nhd. so mochten sie des hufschlags, der si nach weisen het mügen, nit gesehen. Wilwolt v. Schaumburg 105.
si wîste in unrehte nâch.
Parz. 141, 30;
2)
mit sachlichem objecte.
a)
anzeigen wo etwas zu finden, dasz und wo etwas vorhanden ist, indicare, demonstrationem facere 2486; den weg, fehler, irrthümer u. dgl. nachweisen;von fünf, sechs einwohnern (Nürnbergs) wuszte mir kaum éiner Dürers leichenstein nachzuweisen. an Göthe 4, 411; dieser zustand roher natur läszt sich freilich .. bei keinem bestimmten volk und zeitalter nachweisen. 10, 360.
folgend dem weg des geschicks, den die göttliche mutter mir nachwies.
Än. 1, 382;
b)
beweismittel beibringen und durch dieselben etwas begründen, einen nachweis führen: sein recht, seine abstammung u. dgl. nachweisen.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 2 (1882), Bd. VII (1889), Sp. 230, Z. 30.