Zum Inhalt springen

nachweis

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Mai 2024 um 12:46 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

nach–weis mhdt.-dt. jemandem oder etwas nach weisen; 'zeigen, und in weiterm Verstande, bekannt machen, wo man etwas finden (nachgehen) könne'

Nachweisen[1], verb. irreg. act. (S. Weisen,) welches die vierte Endung der Sache und die dritte der Person erfordert, weisen, d.i. zeigen, und in weiterm Verstande, bekannt machen, wo man etwas finden könne. Kann er mir nicht den Mann nachweisen, der u.s.f. Less. Da ich außer diesem Exemplare ein zweytes nicht nachzuweisen weiß, ebend. Daher die Nachweisung

nachweisen[2], verb.

1) mit persönlichem objecte, einem den weg (nach einem vorangegangenen) weisen, zeigen: mhd.

si wîste in unrehte nâch. Parz. 141, 30;

nhd. so mochten sie des hufschlags, der si nach weisen het mügen, nit gesehen. Wilwolt v. Schaumburg 105.

2) mit sachlichem objecte.

a) anzeigen wo etwas zu finden, dasz und wo etwas vorhanden ist, indicare, demonstrationem facere Stieler 2486; den weg, fehler, irrthümer u. dgl. nachweisen;

folgend dem weg des geschicks, den die göttliche mutter mir nachwies. Voss Än. 1, 382;

von fünf, sechs einwohnern (Nürnbergs) wuszte mir kaum éiner Dürers leichenstein nachzuweisen. Zelter an Göthe 4, 411; dieser zustand roher natur läszt sich freilich .. bei keinem bestimmten volk und zeitalter nachweisen. Schiller 10, 360.

b) beweismittel beibringen und durch dieselben etwas begründen, einen nachweis führen: sein recht, seine abstammung u. dgl. nachweisen.

  1. ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 404. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000333336; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 404
  2. ↑ Fundstelle Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 2 (1882), Bd. VII (1889), Sp. 230, Z. 30.