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DG1G/Einleitung/12

aus AufEinWort, der freien Forschung
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▷Somit ergeben sich die der Grammatik notwendigen und in der historischen Untersuchung gerechtfertigten Benennungen einer althochdeutschen, mittelhochdeutschen und neuhochdeutschen Sprache, deren Ordnung und Verhältnis gesondert darzustellen ist.[1]


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  1. ↑ 1) Von oberdeutschen Volksmundarten kann die Rede sein, nicht von altoberdeutscher Sprache; wie wollte man unter dieser die lLothringische und Fränkische begreifen? Und Mittelhochdeutsch hat sich noch weiter, Neuhochdeutsch ganz aus dem Bereich von Oberdeutschland entfernt, vgl. was im Verfolg bei Feststellung des Begriffs der heutigen Volksdialekte über den Namen Plattdeutsch gesagt werden wird.