Zum Inhalt springen

DG1G/Exkurs über Germanisch und Deutsch/13

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Juni 2024 um 13:32 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

▷Jene mitgeteilten mhd. Adverbia enthielten zwar gewöhnlich den Begriff der einheimischen Sprache, doch nicht notwendig; sie wurden auch angewandt, wenn z. B. ein hebräisches Wort durch ein lateinisches ausgelegt werden sollte. In andern Stellen ist gar nicht einmal sprachliche Auslegung gemeint, sondern Erklärung überhaupt, auf welche Weise sie erfolge, 'er saget sinem liute des engels rede ze diute' (verständigt, legt sie aus) Mar. 158, 31; 'daz zeiget er wol ze diute' Mar. 204, 27 ; 'sagen ze tiute' (auslegen) Barl. 49, 7. 97, 28. 119, 5 und auch hier könnte das adv. oft nur dichterisch eingeschaltet sein, ohne eignen Nachdruck: 'nu sprechent sumlich lûte, du sist Johannes be dûte' fundgr. 158, 10; 'si sprachen all be dewt' Ottoc 589b; 'nu sage mir be diute' Rab. 264; 'ich enkan iu anders niht gesagen hie ze tiute' Troj. 18267; nim bescheidenliche war, 'waz disiu wort ze diute sint' Silv. Diut. 2, 26; wiewohl sich vielleicht übersetzen ließe: klar heraus, offen, re vera. bemerkenswert: 'bieg der vierde Theleus be namen und ze tiute' Troj. cod. arg. 226d, er hieß so mit seinem Namen und unter den Seinigen? be namen geht ebenfalls in die Abstraction re vera über (gramm. 3, 150.)


◀▷