KÜZKDWH/18
▶Folgt man diesen ersten Differenzierungsvorschlägen – der Unterscheidung von objektivem, subjektivem und ontologischem Wahrheitsbegriff, von Begriffsexplikation, transzendentaler Konstitution und diskursiver Legitimation –, dann ist die Konsensustheorie sowohl in Bezug auf den verengten Wahrheitsbegriff, den der Aussagenwahrheit, als auch in Bezug auf die Aufgabenstellung, die Einlösung von Geltungsansprüchen, keine Wahrheitstheorie schlechthin. Die Mannigfaltigkeit von Wahrheitstheorien, die Habermas vorfindet, verlangt nicht lediglich einen Wettstreit um die einzig richtige Theorie. Sie macht ein differenziertes und gestuftes Beurteilungsverfahren erforderlich, ein Verfahren, das eine Komplexion von Fragen und Methoden nicht bloß zuläßt, sondern von der Sache her gebietet: Habermas’ Beitrag zur Wahr heitstheorie ist schon deshalb philosophisch unzureichend, weil er weder eine Explikation noch eine Reflexion der Grenzen seiner Fragestellung enthält. Überdies sind für eine umfassendere Wahrheitstheorie gerade auch solche Über legungen vonnöten, die Habermas für eine Wahrheitstheorie glaubt verwerfen zu müssen, so die einer transzendentalen Kritik.
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