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substantiiert

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substantiier-t Mz. —Nwf. z. substantiier

substant-i--ier, lat.-frz.-deu. mit Substanz erfüllen, [durch Tatsachen] belegen, begründen

Verb (Deutsch)
Alternative Schreibweisen: substanziieren
Worttrennung: sub·s·tan·ti·ie·ren
Präteritum: sub·s·tan·ti·ier·te
Partizip II: sub·s·tan·ti·iert
Aussprache: IPA: [zʊpstant͡siˈiːʁən], [zʊpstant͡siˈʔiːʁən]

Person Wortform
Präsens ich substantiiere
du substantiierst
er, sie, es substantiiert
Präteritum ich substantiierte
Konjunktiv II ich substantiierte
Imperativ Singular substantiier!
substantiiere!
Plural substantiiert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
substantiiert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:substantiieren

substantiieren

Bedeutungen: [1] bildungssprachlich, Rechtssprache: mit Inhalt füllen, begründen; mit Substanz versehen

Herkunft: Derivation (Ableitung) zum Stamm des Substantivs Substanz mit dem Derivatem(Ableitungsmorphem) -ier und der Flexionsendung -en

Sinnverwandte Wörter: [1] ausführen, begründen, belegen, präzisieren, untermauern

Beispiele: [1] Das klagende Unternehmen ist gehalten, seine Position ausreichend präzise vorzubringen sowie schlüssig und plausibel zu substantiieren.

Charakteristische Wortkombinationen: [1] einen Beweisantrag/Antrag substantiieren, eine Klage substantiieren, hinreichend substantiieren

Wortbildungen: Substantiierung