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Vorschrift

aus AufEinWort, der freien Forschung
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vor–Schrift f. Wrtdtng: das, daß vorgeschrieben ist; glhrt. ‘Muster zum Nachschreiben’ (17. Jh.), ‘Anweisung für Verhalten und Tun’ (18. Jh.);

  • vgl. ahd. forascrift‘ Vorangeschriebenes, Überschrift, Titel’ (um 1000).

Eine Vorschrift ist im allgemeinen Sprachgebrauch:


Siehe auch:

Wiktionary: Vorschrift – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Vorschrift

Die Vorschrift, plur. die -en, von dem Zeitworte vorschreiben. 1. Im eigentlichen Verstande, dasjenige, was einem andern vorgeschrieben worden, damit er darnach schreiben lerne. Besonders gedruckte oder in Kupfer gestochene Muster, darnach schreiben zu lernen. 2. In figürlichem Verstande, eine verbindliche Regel des Verhaltens, sie werde nun schriftlich oder mündlich ertheilet. Sich nach seiner Vorschrift richten, nach der Vorschrift, die man erhalten hat. 3. Von einer ungewöhnlichen Bedeutung des Zeitwortes vorschreiben, ist die Vorschrift bey einigen, eine schriftliche Empfehlung eines andern; in welchem Falle es freylich Fürschrift lauten sollte. Indessen ist es in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man dafür lieber andere Ausdrücke gebraucht. Notker übersetzt Prophetia buchstäblich durch Forescrift.

Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1294-1295. Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000051196X; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 1294 | 1295