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Justiz

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just-iz Vorlage:lat.-dt. f. wrtl. 'recht ist' ; ‘Rechtspflege, Rechtsprechung’,

  • Eindeutschung (16. Jh.) von
    • lat. iūstitia ‘Gerechtigkeit, (gesetzlich fixiertes) Recht’,
    • mlat. auch ‘Gerichtsbarkeit, Gesamtheit der Gerichte in einem Jurisdiktionsbezirk, Richterspruch, Rechtsprechung’,
      • zu lat. iūstus ‘gerecht, rechtmäßig, gesetzmäßig’ (s. just).