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-tum

aus AufEinWort, der freien Forschung

-tum deu. ursprgl. '‘Urteil, Gericht’'; Sinn von ‘das Setzen, das Gesetzte, Satzung’,

  • -tum
  • Auszugehen ist von
    • ahd. tuom ‘Urteil, Gericht’ (8. Jh.),
    • mhd. tuom ‘Macht, Herrschaft, Würde, Stand, Lebensverhältnisse, Besitz, eigentümlicher Zustand, Urteil, Gericht’,
    • asächs. dōm ‘Urteil, Gericht, Verfügung, Belieben, Macht, Ruhm, Ehre’,
    • mnd. dōm,
    • mnl. doem ‘Urteil, rechtliche Entscheidung, Erkenntnis’,
    • aengl. dōm ‘Urteil, Gottesurteil, Gesetz, Rechtsprechung, Gerichtsbarkeit, Macht, Ruhm, Ehre’,
    • engl. doom ‘Schicksal, Verhängnis, Jüngstes Gericht’,
    • anord. dōmr ‘Urteil, Gericht’,
    • swed. dom ‘Urteil’,
    • got. dōms ‘Urteil, Ruhm’,
  • das im Sinne von ‘das Setzen, das Gesetzte, Satzung’ wie
  • mit mo-Suffix zu der unter tun (s. d.) angeführten Wurzel uig. *dhē- ‘setzen, stellen, legen’ gebildet ist.
  • Germ. *dōma- m. bildet im Westgerm. und Nordgerm. in Verbindung mit Substantiven und Adjektiven Komposita,
    • die Würde und Stand, Gewohnheit oder allgemein einen Zustand bezeichnen, vgl.
      • ahd. keisurtuom,
      • asächs. kēsurdōm,
      • aengl. cāserdōm
    • sowie
      • anord. jarldōmr,
      • ahd. wīstuom,
      • asächs. aengl. wīsdōm,
      • anord. vīsdōmr ‘Weisheit’ (eigentlich ‘weises Urteil’).
  • In diesem produktiven Bildungstyp entwickelt sich der Wortteil unter semantischer Abschwächung zum Kompositionssuffix (vgl. nhd. Altertum, Besitztum, Luthertum).

-Thum[1]

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[2]-Thum,
  • ein jetzt für sich allein im Hochdeutschen veraltetes Wort,
  • welches nur noch als eine Ableitungssylbe gebraucht,
  • und gewissen Bey- noch mehr aber Hauptwörtern angehänget wird,
    • neue Hauptwörter daraus zu bilden.
    • Diejenigen Wörter, an welchen dasselbe befindlich ist, bedeuten:
  1. Eine Gerichtbarkeit, ein Gebieth, einen Bezirk.
    • Dergleichen sind Kaiserthum, Herzogthum, Markgrafthum, Fürstenthum, Burggrafthum, Bißthum,
      • das Gebieth oder Landesbezirk eines Kaisers, Herzogs, Markgrafen
      • u.s.f.
      • Das Witthum, das einer Wittwe zu ihrem Aufenthalte und Unterhalte ausgesetzte Grundstück.
      • Ehedem sagte man auch Königthum,
        • Angels. Cynedome,
        • Engl. Kingdom,
        • Holländ. Koningdom, für Königreich.
    • In andern ist dafür das Wort -schaft üblich,
      • z.B. Grafschaft.
    • Alt-Fries. bedeutete Dom,
      • Habe, Gut,
      • wovon noch das Nieders. Ingedom, Ingedömte, Hausrath,
      • gleichsam innere Habe, herstammet.
    • Im mittlern Lat. kommt Doma mehrmahls für Acker, Landgut vor.
  2. Es scheinet,
    • daß dieses Wort auch zuweilen als ein Collectivum gebraucht worden,
      • alle unter der ersten Hälfte des Wortes begriffene Individua zu bezeichnen.
    • Diese Bedeutung,
      • welche genau aus der vorigen fließt, ist zwar jetzt größten Theils veraltet,
      • allein man findet noch Spuren davon in
        • Heidenthum, die sämmtlichen Heiden,
        • das Alterthum, die sämmtlichen zu alten Zeiten lebenden Menschen,
        • das Papstthum, so wohl der ganze Theil des Erdbodens, in welchem die päpstliche Religion herrschet,
        • als auch die sämmtlichen Bekenner derselben.
          • So auch das Judenthum, Christenthum, Lutherthum.
    • Allein, es kann diese Bedeutung auch eine Figur der folgenden vierten seyn.
      • Indessen gebrauchte noch Logau Menschenthum für das menschliche Geschlecht:
        • Würdig bist du, daß dein Ruhm
        • Bleibt, weil bleibt das Menschenthum.
  3. Die Würde, Macht;
    • eine mit den beyden vorigen sehr genau verbundene Bedeutung,
      • welche diese Sylbe ehedem in sehr vielen Wörtern,
        • welche aber im Hochd. größten Theils veraltet sind, hatte.
      • Noch jetzt sagt man das Priesterthum, für die priesterliche Würde.
      • Das Heermeisterthum, die Würde eines Heermeisters.
      • Allein, ehedem hatte man auch
        • das Schultheißenthum,
        • das Zöllnerthum,
        • das Münzmeisterthum
        • u.s.f.
      • Bey dem Ottfried ist Todesduam, die Macht des Todes.
      • Auch Papstthum, Kaiserthum, Herzogthum
        • u.s.f. wurden ehedem sehr häufig von der bloßen Würde gebraucht.
    • Im Schwed. ist Döme, Macht, Gerichtbarkeit,
      • und das Lat. Dominus, ist ohne Zweifel damit verwandt.
  4. Noch häufiger hilft dieses Wort Abstracta bilden,
    • einen Zustand, eine Eigenschaft zu bezeichnen,
      • welche durch die erste Hälfte des Wortes näher bestimmt werden.
        • Das Eigenthum, der Zustand, da jemand ein Ding als sein eigen besitzet,
        • das Alterthum, da ein Ding alt ist,
        • der Reichthum, da jemand reich ist,
        • der Wachsthum, da ein Ding wächset,
        • das Christenthum, da jemand ein Christ ist.
    • Ehedem hatte man weit mehrere Wörter dieser Art,
      • welche jetzt theils mit den Ableitungssylben -schaft, -lichkeit und -igkeit,
      • theils mit andern üblich sind.
      • Beyspiele sind:
        • Leibeigenthum, Leibeigenschaft, Magdthum,
        • Jungferschaft,
        • Herthum, Herrlichkeit, Majestät, Süßthum,
        • Süßigkeit,
        • Wißthum,
        • Weisheit,
        • Todesthum,
        • Sterblichkeit
        • u.s.f.
  5. Nach einer bey solchen Abstractis sehr gewöhnlichen Figur,
    • werden diese Wörter oft wieder gebraucht, Concreta zu bezeichnen,
      • von welchen dieser Zustand, obgleich in verschiedener Rücksicht, gesagt werden kann.
      • Das Alterthum, ein Ding, welches ein hohes Alterthum besitzt,
      • der Beweisthum, ein Satz, welcher einen Beweis abgibt,
      • das Eigenthum, ein Ding, welches jemand als eigen besitzet, über welches er das Eigenthum hat,
      • das Heiligthum, ein heiliges[3] Ding, ein heiliger Ort,
      • der Reichthum, ein Ding, welches reich macht, der Irrthum,
      • u.s.f.
      • Auch Christenthum, Papstthum, Judenthum, Heidenthum, Lutherthum
        • scheinen hierher zu gehören,
        • wenn sie die christliche, päpstliche u.s.f. Religion bedeuten,
        • ob sie gleich auch alsdann zur vorigen Bedeutung gerechnet werden können.

Anm. 1.

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Diese alte Ableitungssylbe

  • ist heutiges Tages im Hochdeutschen von einem eingeschränkten Gebrauche,
    • das heißt, es stehet nicht in jedes Deutschen Gewalt, neue Wörter damit zu bilden,
      • welches vielleicht nur in überaus wenig Fällen erlaubt seyn dürfte.
  • Die meisten damit verbundenen Wörter
    • sind ungewissen Geschlechtes;
      • Beweisthum, Irrthum und Reichthum ausgenommen, welche männlich sind.
  • Es lassen sich auch von den damit gemachten Wörtern nicht leicht andere ableiten;
    • Eigenthümer, eigenthümlich, Eigenthümlichkeit etwa ausgenommen.
      • Welches alles den eingeschränkten Gebrauch dieser Endsylbe im Hochdeutschen zeiget.

Anm. 2.

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Wenn man diese Sylbe

  • in ihrem ganzen Umfange nimmt,
    • so bleibet fast kein Zweifel übrig,
      • daß sie nicht von dem überaus alten Dom, Dum, Gericht, abstammen sollte,
        • welches in allen mit der Deutschen verwandten Sprachen angetroffen wird,
        • aber alsdann in seiner ursprünglichen weitern Bedeutung genommen werden muß,
          • in welcher es Macht und Herrschaft überhaupt bedeutet hat.
    • Das
      • alte Oberdeutsche Duom, Thuom,
      • das Angels. Dame, Dome,
      • des Ulphilas Duomi,
      • und selbst das Russische Dum,
      • bedeuten Gericht,
        • so wie im Tatian Thuomo,
        • und im Angels.
      • Dema, ein Richter, im Dänischen Dom, ein Urtheil,
      • und noch jetzt im Nieders. dömen, ein Urtheil fällen ist;
      • welche Bedeutungen insgesammt Figuren von der ersten Bedeutung der Macht oder Herrschaft zu seyn scheinen,
        • so daß auch
          • das Griech. θεμις
          • und die Lat. domare und Dominus,
        • mit zur Verwandtschaft gehören.
      • Aus dieser Abstammung erhellet zugleich die Nothwendigkeit des th-;
        • weil alle alte Mundarten und Sprachen in demselben ein weiches d- haben,
          • welches im Hochdeutschen sehr oft durch ein th- ausgedruckt wird.
  1. ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 589-590. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000470554; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 589 | 590; Kategorien:  Lexikalischer Artikel
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