-tum
Erscheinungsbild
-tum deu. ursprgl. '‘Urteil, Gericht’'; Sinn von ‘das Setzen, das Gesetzte, Satzung’,
- -tum
- Auszugehen ist von
- ahd. tuom ‘Urteil, Gericht’ (8. Jh.),
- mhd. tuom ‘Macht, Herrschaft, Würde, Stand, Lebensverhältnisse, Besitz, eigentümlicher Zustand, Urteil, Gericht’,
- asächs. dōm ‘Urteil, Gericht, Verfügung, Belieben, Macht, Ruhm, Ehre’,
- mnd. dōm,
- mnl. doem ‘Urteil, rechtliche Entscheidung, Erkenntnis’,
- aengl. dōm ‘Urteil, Gottesurteil, Gesetz, Rechtsprechung, Gerichtsbarkeit, Macht, Ruhm, Ehre’,
- engl. doom ‘Schicksal, Verhängnis, Jüngstes Gericht’,
- anord. dōmr ‘Urteil, Gericht’,
- swed. dom ‘Urteil’,
- got. dōms ‘Urteil, Ruhm’,
- das im Sinne von ‘das Setzen, das Gesetzte, Satzung’ wie
- mit mo-Suffix zu der unter tun (s. d.) angeführten Wurzel uig. *dhē- ‘setzen, stellen, legen’ gebildet ist.
- Germ. *dōma- m. bildet im Westgerm. und Nordgerm. in Verbindung mit Substantiven und Adjektiven Komposita,
- die Würde und Stand, Gewohnheit oder allgemein einen Zustand bezeichnen, vgl.
- ahd. keisurtuom,
- asächs. kēsurdōm,
- aengl. cāserdōm
- sowie
- anord. jarldōmr,
- ahd. wīstuom,
- asächs. aengl. wīsdōm,
- anord. vīsdōmr ‘Weisheit’ (eigentlich ‘weises Urteil’).
- die Würde und Stand, Gewohnheit oder allgemein einen Zustand bezeichnen, vgl.
- In diesem produktiven Bildungstyp entwickelt sich der Wortteil unter semantischer Abschwächung zum Kompositionssuffix (vgl. nhd. Altertum, Besitztum, Luthertum).
[2]-Thum,
- ein jetzt für sich allein im Hochdeutschen veraltetes Wort,
- welches nur noch als eine Ableitungssylbe gebraucht,
- und gewissen Bey- noch mehr aber Hauptwörtern angehänget wird,
- neue Hauptwörter daraus zu bilden.
- Diejenigen Wörter, an welchen dasselbe befindlich ist, bedeuten:
- Eine Gerichtbarkeit, ein Gebieth, einen Bezirk.
- Dergleichen sind Kaiserthum, Herzogthum, Markgrafthum, Fürstenthum, Burggrafthum, Bißthum,
- das Gebieth oder Landesbezirk eines Kaisers, Herzogs, Markgrafen
- u.s.f.
- Das Witthum, das einer Wittwe zu ihrem Aufenthalte und Unterhalte ausgesetzte Grundstück.
- Ehedem sagte man auch Königthum,
- Angels. Cynedome,
- Engl. Kingdom,
- Holländ. Koningdom, für Königreich.
- In andern ist dafür das Wort -schaft üblich,
- z.B. Grafschaft.
- Alt-Fries. bedeutete Dom,
- Habe, Gut,
- wovon noch das Nieders. Ingedom, Ingedömte, Hausrath,
- gleichsam innere Habe, herstammet.
- Im mittlern Lat. kommt Doma mehrmahls für Acker, Landgut vor.
- Dergleichen sind Kaiserthum, Herzogthum, Markgrafthum, Fürstenthum, Burggrafthum, Bißthum,
- Es scheinet,
- daß dieses Wort auch zuweilen als ein Collectivum gebraucht worden,
- alle unter der ersten Hälfte des Wortes begriffene Individua zu bezeichnen.
- Diese Bedeutung,
- welche genau aus der vorigen fließt, ist zwar jetzt größten Theils veraltet,
- allein man findet noch Spuren davon in
- Heidenthum, die sämmtlichen Heiden,
- das Alterthum, die sämmtlichen zu alten Zeiten lebenden Menschen,
- das Papstthum, so wohl der ganze Theil des Erdbodens, in welchem die päpstliche Religion herrschet,
- als auch die sämmtlichen Bekenner derselben.
- So auch das Judenthum, Christenthum, Lutherthum.
- Allein, es kann diese Bedeutung auch eine Figur der folgenden vierten seyn.
- Indessen gebrauchte noch Logau Menschenthum für das menschliche Geschlecht:
- Würdig bist du, daß dein Ruhm
- Bleibt, weil bleibt das Menschenthum.
- Indessen gebrauchte noch Logau Menschenthum für das menschliche Geschlecht:
- daß dieses Wort auch zuweilen als ein Collectivum gebraucht worden,
- Die Würde, Macht;
- eine mit den beyden vorigen sehr genau verbundene Bedeutung,
- welche diese Sylbe ehedem in sehr vielen Wörtern,
- welche aber im Hochd. größten Theils veraltet sind, hatte.
- Noch jetzt sagt man das Priesterthum, für die priesterliche Würde.
- Das Heermeisterthum, die Würde eines Heermeisters.
- Allein, ehedem hatte man auch
- das Schultheißenthum,
- das Zöllnerthum,
- das Münzmeisterthum
- u.s.f.
- Bey dem Ottfried ist Todesduam, die Macht des Todes.
- Auch Papstthum, Kaiserthum, Herzogthum
- u.s.f. wurden ehedem sehr häufig von der bloßen Würde gebraucht.
- welche diese Sylbe ehedem in sehr vielen Wörtern,
- Im Schwed. ist Döme, Macht, Gerichtbarkeit,
- und das Lat. Dominus, ist ohne Zweifel damit verwandt.
- eine mit den beyden vorigen sehr genau verbundene Bedeutung,
- Noch häufiger hilft dieses Wort Abstracta bilden,
- einen Zustand, eine Eigenschaft zu bezeichnen,
- welche durch die erste Hälfte des Wortes näher bestimmt werden.
- Das Eigenthum, der Zustand, da jemand ein Ding als sein eigen besitzet,
- das Alterthum, da ein Ding alt ist,
- der Reichthum, da jemand reich ist,
- der Wachsthum, da ein Ding wächset,
- das Christenthum, da jemand ein Christ ist.
- welche durch die erste Hälfte des Wortes näher bestimmt werden.
- Ehedem hatte man weit mehrere Wörter dieser Art,
- einen Zustand, eine Eigenschaft zu bezeichnen,
- Nach einer bey solchen Abstractis sehr gewöhnlichen Figur,
- werden diese Wörter oft wieder gebraucht, Concreta zu bezeichnen,
- von welchen dieser Zustand, obgleich in verschiedener Rücksicht, gesagt werden kann.
- Das Alterthum, ein Ding, welches ein hohes Alterthum besitzt,
- der Beweisthum, ein Satz, welcher einen Beweis abgibt,
- das Eigenthum, ein Ding, welches jemand als eigen besitzet, über welches er das Eigenthum hat,
- das Heiligthum, ein heiliges[3] Ding, ein heiliger Ort,
- der Reichthum, ein Ding, welches reich macht, der Irrthum,
- u.s.f.
- Auch Christenthum, Papstthum, Judenthum, Heidenthum, Lutherthum
- scheinen hierher zu gehören,
- wenn sie die christliche, päpstliche u.s.f. Religion bedeuten,
- ob sie gleich auch alsdann zur vorigen Bedeutung gerechnet werden können.
- werden diese Wörter oft wieder gebraucht, Concreta zu bezeichnen,
Diese alte Ableitungssylbe
- ist heutiges Tages im Hochdeutschen von einem eingeschränkten Gebrauche,
- das heißt, es stehet nicht in jedes Deutschen Gewalt, neue Wörter damit zu bilden,
- welches vielleicht nur in überaus wenig Fällen erlaubt seyn dürfte.
- das heißt, es stehet nicht in jedes Deutschen Gewalt, neue Wörter damit zu bilden,
- Die meisten damit verbundenen Wörter
- sind ungewissen Geschlechtes;
- Beweisthum, Irrthum und Reichthum ausgenommen, welche männlich sind.
- sind ungewissen Geschlechtes;
- Es lassen sich auch von den damit gemachten Wörtern nicht leicht andere ableiten;
- Eigenthümer, eigenthümlich, Eigenthümlichkeit etwa ausgenommen.
- Welches alles den eingeschränkten Gebrauch dieser Endsylbe im Hochdeutschen zeiget.
- Eigenthümer, eigenthümlich, Eigenthümlichkeit etwa ausgenommen.
Wenn man diese Sylbe
- in ihrem ganzen Umfange nimmt,
- so bleibet fast kein Zweifel übrig,
- daß sie nicht von dem überaus alten Dom, Dum, Gericht, abstammen sollte,
- welches in allen mit der Deutschen verwandten Sprachen angetroffen wird,
- aber alsdann in seiner ursprünglichen weitern Bedeutung genommen werden muß,
- in welcher es Macht und Herrschaft überhaupt bedeutet hat.
- daß sie nicht von dem überaus alten Dom, Dum, Gericht, abstammen sollte,
- Das
- alte Oberdeutsche Duom, Thuom,
- das Angels. Dame, Dome,
- des Ulphilas Duomi,
- und selbst das Russische Dum,
- bedeuten Gericht,
- so wie im Tatian Thuomo,
- und im Angels.
- Dema, ein Richter, im Dänischen Dom, ein Urtheil,
- und noch jetzt im Nieders. dömen, ein Urtheil fällen ist;
- welche Bedeutungen insgesammt Figuren von der ersten Bedeutung der Macht oder Herrschaft zu seyn scheinen,
- so daß auch
- das Griech. θεμις
- und die Lat. domare und Dominus,
- mit zur Verwandtschaft gehören.
- so daß auch
- Aus dieser Abstammung erhellet zugleich die Nothwendigkeit des th-;
- so bleibet fast kein Zweifel übrig,
- ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 589-590. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000470554; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 589 | 590; Kategorien: Lexikalischer Artikel
- ↑ [589]
- ↑ [589]