aus AufEinWort, der freien Forschung
äußer-st ‘am weitesten außen liegend, größtmöglich, letztmöglich’ Nwf. z. äußer
▷ äuß-er Adj. ‘außen liegend, nach außen in Erscheinung tretend’, Superlativ
äußerst ‘am weitesten außen liegend, größt-, letztmöglich’,
- ahd. ūʒaro (um 800), Superlativ ūʒarōsto (8. Jh.),
- mhd. ūʒer, auch iuzer, Superlativ ūʒerste.
- Zu ursprünglich adverbialem außer (s. d.) gehörendes Adjektiv,
- das wie hinter1, inner, ober, unter (s. d.) heute nur mit Flexionsendung auftritt (der äußere, ein äußerer).
- Zur Bildungsweise des Adjektivs wie der zugrundeliegenden Lokalpartikel mit komparativischem r-Suffix s. hinter1 Adj.
- In der Zusammensetzung außerhalb (s. d.) hat sich die unumgelautete Form des Adjektivs bis ins Nhd. gehalten.
- Vgl. die germ. Parallelbildungen aostnfrk. ūtero, aengl. ūter(r)a, ȳterra, engl. outer, utter, anord. ȳtri, schwed. yttre.
äußere,äußeren,äußerem,äußerer,äußeres,äußerst,äußerste,äußersten,äußerster,äußerstes