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Adel in der Bundesrepublik

aus AufEinWort, der freien Forschung

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Bundesweit gibt es nach Schätzungen der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände rund 80.000 Nachkommen des historischen Adels. Das sind etwa 0,1 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung.[1] In der Bundesrepublik Deutschland sind anknüpfend an die Verfassung der Weimarer Republik keinerlei Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes vorgesehen. Auch in der Bundesrepublik gibt es deshalb keinen Adel im bis 1919 verstandenen Sinne des Wortes, also als erblicher Stand mit öffentlich-rechtlicher Wirkung. Dass dies häufig in den Medien nicht klar genug dargestellt wird, hat verschiedene zum Teil auch nur rein pragmatische Gründe. Der Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 der Weimarer Verfassung gilt gemäß Art. 123 Abs. 1 des Grundgesetzes bezüglich der namensrechtlichen Behandlung von Adelsbezeichnungen als einfaches Bundesrecht fort. Danach gelten Adelsbezeichnungen „nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“[2][3] Wenn also im Folgenden von „Adel“ die Rede ist, dann lediglich in dem Sinne, dass es Personen gibt, die einen an den Adel erinnernden Namen tragen. Wenn ein solcher Name geführt wird, dann stehen solche Personen häufig, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zwingend in einer genealogisch-familiären Tradition zum historischen Adel. Das traditionelle Adelsmilieu unterscheidet sich bis heute von anderen sozialen Milieus in mancherlei Hinsicht: vom Bildungsbürgertum durch das Landleben, land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Interessen, vom Großbürgertum und der Bourgeoisie durch relativ seltene unternehmerische Betätigungen in anderen wirtschaftlichen oder industriellen Sektoren, vom Kleinbürgertum durch den Stil, der sich auch bei vielen Vertretern, die heute bürgerlichen Berufen nachgehen, bis heute tradiert hat. Er kommt zum Ausdruck in bestimmten Ritualen wie dem Handkuss, einer auf Außenstehende bisweilen etwas förmlich wirkenden Verhaltens- und Ausdrucksweise, bei gleichzeitiger lockerer Vertrautheit untereinander. Charakteristisch sind Selbstbewusstsein und Haltung. Von anderen Milieus unterscheidet sich dieses durch verbreitetes Interesse an Geschichte und Genealogie. Es herrscht eine insgesamt eher konservative Weltanschauung vor, obgleich es auch durchaus liberale und vereinzelt sogar linke Vertreter gab und gibt. Es werden in diesem Milieu noch gemeinsame Werte und Verhaltensweisen gepflegt, die für Außenstehende exklusiv wirken können.[4]

Die Voraussetzungen am Beginn der Bundesrepublik Deutschland waren völlig andere als zum Beginn der Weimarer Republik. Ein Großteil der Nachkommen des ostelbischen Adels (und auch des Adels, dessen Gebiete westlich der Elbe in der späteren DDR lagen) hatte durch Flucht, Vertreibung und entschädigungslose Enteignung durch die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone 1945 die Grundlagen der einstigen wirtschaftlichen Existenz verloren und musste sich, zumeist in den westlichen Besatzungszonen, ein neues Leben aufbauen.[5] Wesentlich günstigere wirtschaftliche Voraussetzungen hatten die Nachkommen des Adels, die überwiegend in den westlichen Besatzungszonen beheimatet waren. Trotzdem mussten auch sie in den Nachkriegsjahren zunächst befürchten, von den Bestrebungen der Westalliierten zu einer Bodenreform betroffen zu sein. Da jedoch die Bodenreform in den Westzonen nur in Verbindung mit Entschädigungszahlungen vorgesehen war, wurde sie von den westdeutschen Politikern vielerorts so lange verschleppt, bis das Besatzungsstatut beendet war.[6] Somit endete die vorgesehene Bodenreform in den Westzonen zum größten Teil als Makulatur. Wo sie tatsächlich durchgeführt wurde, wie in der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft, führten die Landabgaben nicht zum gewünschten wirtschaftlichen Erfolg, da nur eine geringe Anzahl von Flüchtlingen Landzuteilungen erhalten konnte, deren kleine Betriebe außerdem unwirtschaftlich blieben. Insgesamt konnten die in der Bundesrepublik landgesessenen Familien ihre Besitzungen weitestgehend bis heute erhalten. Aufgrund des Primogeniturprinzips ist jedoch nur ein kleiner Prozentsatz der Angehörigen dieser Familien noch in der Land- und Forstwirtschaft tätig. Die Familien des Hochadels in Süd- und Westdeutschland bewahrten vielfach großen Besitz an Vermögen, Immobilien, Inventar, Ländereien und Wäldern, die aber ebenfalls nur in eine Hand vererbt werden.

Der politische Einfluss der Netzwerke des Adels war anderes als in der Weimarer Republik nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs praktisch vollständig zum Erliegen gekommen. Auch in den Westzonen lag etwa die Möglichkeit einer Restauration der Monarchie, anders als zu Zeiten der Weimarer Republik, völlig außer Frage. Abgesehen von Bayern hatten praktisch alle noch bis 1918 monarchisch regierten deutschen Länder aufgehört zu existieren und wurden in den Nachkriegsjahren auf die von den Besatzungsmächten neu umrissenen Länder verteilt. Bestrebungen zu einer Restauration der Monarchie in Bayern wurden vom amerikanischen Militärgouverneur explizit verboten.[7] Die Westmächte unterstellten dem deutschen Adel eine erhebliche Mitschuld am Untergang der Weimarer Republik und misstrauten deshalb dessen Vertretern. Auch Konrad Adenauer war in einer 1946 gemachten Verlautbarung von der politischen Nähe eines großen Teils des Adels zum Nationalsozialismus überzeugt und tief empört.[8][8] Anders als 1918 konnte nach 1945 niemand auf die Idee einer neuen Dolchstoßlegende kommen, da die Schuld an der totalen Niederlage ganz offenbar nicht bei den demokratisch gesinnten Politikern lag. Die 1949 erfolgte Gründung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der westlichen Besatzungszonen empfanden auch viele Angehörige des Adels als Zeichen der Hoffnung auf eine allmählich wieder bessere Zukunft. Unter dem Eindruck des Kalten Kriegs, der politischen Verhältnisse in der DDR und des Wirtschaftswunders im Westen akzeptierte ein Großteil der westdeutschen Bevölkerung und somit auch allmählich die meisten Angehörigen des Adels den neuen demokratischen Rechtsstaat mehr oder weniger vorbehaltslos.[9] Dies führte dazu, dass sich auch Angehörige des Adels in vielen Bereichen der Gesellschaft wieder aktiv und zunehmend konstruktiv engagierten.

Nachfolgend seien ein paar Beispiele für prominente Personen aus Familien mit adligem Hintergrund genannt, die wichtige Rollen spielten, so in Politik (z. B.: Richard von Weizsäcker, Heinrich von Brentano, Jutta Ditfurth (eigentlich von Ditfurth), Constantin Heereman von Zuydtwyck, Otto Graf Lambsdorff, Botho Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Hermann Otto Solms (Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich)), Publizistik (z. B.: Marion Gräfin Dönhoff, Christian Graf von Krockow, Hoimar von Ditfurth, Albrecht von Lucke), Wissenschaft (z. B.: Carl Friedrich von Weizsäcker, Wernher von Braun, Friedrich August von Hayek), Wirtschaft (z. B.: Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck), Unterhaltung (z. B.: Vicco von Bülow, alias Loriot), Musik (z. B.: Herbert von Karajan, Nikolaus Harnoncourt, Enoch zu Guttenberg, Hortense von Gelmini) oder Militär (z. B.: Johann Adolf Graf von Kielmansegg, Hans-Peter von Kirchbach, Hans-Henning von Sandrart, Ferdinand von Senger und Etterlin, Henning von Ondarza).

Empirische Untersuchungen deuten darauf hin, dass Adelige in Bezug auf ihren geringen Anteil von etwa einem Promille an der Gesamtbevölkerung in leitenden Funktionen etwas überrepräsentiert sind, insbesondere in der Wirtschaft und im Verbandswesen.[10] In den 1960er Jahren soll der Anteil des Adels bei leitenden Personen der Wirtschaft bei rund 2 Prozent gelegen haben.[11] Obwohl es also noch immer reiche und einflussreiche Adelige gibt, ist die einstige Macht und das einstige Vermögen im Verlauf des 20. Jahrhunderts für weite Teile des Adels deutlich eingebrochen.[10] Die einflussreich gebliebenen Familien bemühen sich um die Wahrung der Identität in Adelsvereinen und durch die Veranstaltung von regelmäßig stattfindenden Familientagen.[12] Feste und Freizeiten für die adelige Jugend verstehen sich in dem Zusammenhang auch als Heiratskreise. Wenn in der Regenbogenpresse über Adelshochzeiten, Geburten oder Sterbefälle berichtet wird, so handelt es sich bezogen auf den Adel in Deutschland in der Regel nur noch um einige wenige besonders prominent und vermögend gebliebene Familien des historischen Hochadels.[13]

  1. ↑ Focus online: Nachfahren alter Adelsfamilien pflegen Erbe im Osten. Abgerufen am 7. Februar 2023.
  2. ↑ Die Verfassung des Deutschen Reichs, hier Artikel 109, BGBl. III/FNA 401-2, beck-online.de, abgerufen am 16. März 2019.
  3. ↑ Vgl. Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll) Pressemitteilung des BundesgerichtshofsNr. 188/2018.
  4. ↑ Jens Jessen: Was vom Adel blieb. Eine bürgerliche Betrachtung, zu Klampen Essay 2018, ISBN 978-3-86674-580-3.
  5. ↑ Walter Demel, Sylvia Schraut: Der deutsche Adel.C.H.Beck, München 2014, S. 120
  6. ↑ Walter Demel, Sylvia Schraut: Der deutsche Adel. C. H. Beck, München 2014, S. 122.
  7. ↑ Walter Demel, Sylvia Schraut: Der deutsche Adel. C. H. Beck, München 2014, S. 122.
  8. ↑ a b Walter Demel, Sylvia Schraut: Der deutsche Adel.C.H.Beck, München 2014, S. 121
  9. ↑ Walter Demel, Sylvia Schraut: Der deutsche Adel.C.H.Beck, München 2014, S. 123
  10. ↑ a b Walter Demel: Der europäische Adel. C. H. Beck, München 2005, S. 122
  11. ↑ Max Kruk: Die oberen 30.000. Verlag Gabler, Wiesbaden 1967, S. 120.
  12. ↑ Walter Demel: Der europäische Adel. C. H. Beck, München 2005, S. 123.
  13. ↑ Walter Demel, Sylvia Schraut: Der deutsche Adel. C. H. Beck, München 2014, S. 124.