Adel wirtschaftliche Grundlagen
Die Ursprünge des Lehenswesens waren bereits im Fränkischen Reich entstanden, um dem Ritterstand die ihm obliegende Verpflichtung zu Ritterdiensten als Panzerreiter wirtschaftlich zu ermöglichen. Damit verbunden waren auch Befreiungen von den sonst auf ländlichem Grundbesitz haftenden Steuern und bäuerlichen Lasten. Die Ritter waren als Vasallen und Ministeriale dem Lehnsherren zum Kriegsdienst zu Pferde und später alternativ zu Geldleistungen („Ritterpferdgeldern“) verpflichtet, die teils noch im Dreißigjährigen Krieg und danach eingetrieben wurden. Die Blütezeit des Adels und der Ritterkultur (mit Burgenbau in ganz Europa, Turnieren, Minnesang und kulturell ertragreichen Orientkreuzzügen) war das 13. Jahrhundert. In dieser Zeit verfiel mit dem Untergang der Stauferund dem darauffolgenden Interregnum auch die (ohnehin schwache) königliche Herrschaftsgewalt, wodurch die Macht des Hohen Adels zunahm. Dieser, bestehend aus den Kurfürsten und anderen Territorialherren (Herzöge, Fürsten, Fürstbischöfe, Reichsprälaten, regierende Grafen und Herren), hielt sich immer größere Dienstmannschaften an Ministerialen, die ihrerseits durch ritterliche Lebensweise aufstiegen und – gemeinsam mit den lehnsabhängig gewordenen Edelfreien – zu einem Niederen Adel heranwuchsen.
Seit dem 14. Jahrhundert wurden jedoch die alten Lehensheere durch Söldnertruppen ersetzt, was zum Ende des Ritterdienstes führte und damit im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit zu einem wirtschaftlichen Niedergang des Adels. Die anstelle der Kriegsdienste nunmehr an den Lehnsherrn zu zahlenden „Ritterpferdgelder“ waren kostspielig, während Sold und Kriegsbeute nun in andere Taschen flossen, vor allem in die der (adligen) Söldnerführer, die sich große Vermögen erwarben. Die Besitze zersplitterten sich oft und kinderreiche Familien rückten in wenigen Generationen auf Ganerbenburgen eng zusammen. Noch mehr jüngere Kinder als zuvor wurden in Klöster gesteckt, um ihre Versorgung sicherzustellen; für adlige Töchter wurden eigens Frauenstifte eingerichtet, aus denen sie auch wieder austreten konnten, wenn sich ein Bräutigam fand, der sie ohne Mitgift nahm. Außerdem war es üblich, dass sich adlige Witwen in ein klösterliches Stift einkauften, um dort ihren Lebensabend im Anschluss an die Klostergemeinschaft der Ordensfrauen, aber ohne Ablegung der Gelübde zu verbringen. Seltener traten auch verwitwete Männer, die ihre Besitzungen zu Lebzeiten übergeben hatten, in geistliche Orden ein.
<figure class="mw-default-size">[1]<figcaption>Wappenfries der Gesellschaft mit dem Esel (einer Adelsgesellschaft) in der Heiliggeistkirche in Heidelberg</figcaption></figure>
Eine weitere Möglichkeit der Abhilfe war für jüngere Söhne die Auswanderung in unterentwickelte, dünn besiedelte Gegenden im Rahmen der Deutschen Ostsiedlung, wo noch reichlich Lehnsbesitz zu erlangen war. Wiederum eine andere Geldquelle sorgte für erhebliche Interessenkonflikte: Die tradierte Zollerhebung durch die Ministerialen im Auftrag ihrer Landesherren, welche das Zollregal als Lehen oder Pfand vom Reich erhalten hatten. Während die Zölle an Flüssen oft durch landesherrliche Zollburgen und in Städten an Stadttoren kassiert wurden, waren auf den ländlichen Strecken meist die dort ansässigen Adligen mit dem Recht von Zoll und Geleit (lat. conductus et theloneum) beauftragt, hatten die Straßen und Brücken instand zu halten und durften dafür einen Anteil für sich behalten. Die wirtschaftliche Not trieb nun manche – bei weitem nicht alle – Adligen dazu, ihre Aufgaben weiter auszulegen als bisher, indem sie die Zölle erhöhten oder bislang unkontrollierte Strecken zollpflichtig machten. Dies widersprach den Interessen der Städte (insbesondere ihrer Fernhandel treibenden Patrizier) sowie der Landesherren, da beide von einem möglichst reibungslosen Warenverkehr profitierten. Weil zum Zoll- und Geleitrecht auch das Recht des freien Niederwurfs (also der Beschlagnahme) bei Verweigerung gehörte, kam es zu Konflikten mit den Handelszügen. Die Städte bewerteten das Treiben des Adels als Raubrittertum, während dieser sich auf seine Zollaufgaben berief. Der Übergang vom Zoll zum Raub war daher gleitend.[1] Zwar kam auch reine Wegelagerei vor, doch hätten die beteiligten Adligen den Vorwurf des gemeinen Straßenraubs in den meisten Fällen entrüstet von sich gewiesen. Der Begriff „Raubritter“ ist daher missverständlich und wird im wissenschaftlichen Diskurs zunehmend vermieden.[2] Städte und Landesherren unternahmen häufig Strafexpeditionen, während die Adligen sich in Adelsgesellschaften zusammenschlossen (in Schwaben etwa der Gesellschaft mit Sankt Jörgenschild), um sich gegen die Expansionspolitik von Fürsten und Städten zu wehren. Einige von ihnen führten auch größere Fehden, etwa die Martinsvögel, der Sternerbund, die Bengler oder der Löwenbund. Auch innerhalb des Adels nahmen die Fehden zu, wie Ulrich von Hutten es in seinem Brief an Willibald Pirckheimer aus dem Jahr 1518 anschaulich beschreibt:
„Sodann müssen wir uns dem Dienst irgendeines Fürsten verdingen, von dem wir uns Schirmherrschaft erhoffen; wenn ich das nicht tue, glaubt jeder, daß er sich mir gegenüber alles erlauben dürfe, und auch wenn ich es tue, ist diese Zuversicht mit Gefahr und täglicher Furcht verbunden. Denn wenn ich aus dem Haus gehe, muß ich fürchten, denen in die Hände zu fallen, mit denen mein Fürst, mag er sein, wer er will, Händel oder Fehde hat. An seiner Stelle überfallen sie mich und schleppen mich fort; wenn einen das Mißgeschick trifft, zahlt man leicht die Hälfte seines Vermögens als Lösegeld; und so erwächst mir Feindschaft, wovon ich mir Schutz erhofft hatte. Daher halten wir uns zu diesem Zweck Pferde, schaffen Waffen an und umgeben uns mit zahlreichen Gefolge, alles unter großen und drückenden Kosten. Bisweilen reiten wir wohl sogar nicht zwei Morgen weit ohne Waffen aus...“[3]
Auf den Rittergütern selbst bestanden die Einnahmen hauptsächlich aus den Abgaben der Erbuntertänigen oder Hintersassen (Hörige und Grundholde), zum geringeren Teil auch aus Eigenversorgung mit Hilfe von Knechten und Mägden. Diese Einkünfte waren oft relativ bescheiden, denn die Bauern waren meist arm. So schildert Hutten in seinem Brief auch eindringlich die beengten, kargen und sorgenvollen Zustände auf der heimatlichen Burg.[4] Obwohl die Burgen nur spärlich möbliert waren, legten ihre adligen Bewohner aber doch Wert darauf, dass neben den erforderlichen Kriegs- und Jagdwaffen (Rüstungen, Schwerter und Schilde, Pfeile und Bogen, Pech, Steinbüchsen, Kugeln und Schießpulver) stets auch einige standesgemäße Ausstattungsstücke vorhanden waren (wie Wandteppiche, Silberwaren, hochwertiges Steingut, Elfenbeinkämme oder andere Importwaren). Gastmähler für angereiste Standesgenossen mussten stets reichhaltig sein, mit vielen Gängen und gutem Wein, und die Esskultur im Mittelalterkannte strenge Tischsitten. Auch hatte die Kleidung im Mittelalter den noblen Status zu repräsentieren. Im Alltagsleben fielen Bekleidung und Mahlzeiten auf den Burgen des niederen Adels hingegen bescheidener aus, während sie beim Hohen Adel und seinem Hofstaat – ebenfalls aus Repräsentationsgründen – stets aufwändig zu sein hatten.[5]
Die Besitzer einer Grundherrschaft hatten zumeist die Niedere Gerichtsbarkeit inne, in selteneren Fällen auch die Hohe Gerichtsbarkeit. Sie übten damit – bis zur Bauernbefreiung und teilweise noch bis ins 20. Jahrhundert – zugleich obrigkeitliche und rechtsprechende Funktionen aus. Zur Verteidigung ihrer politischen Rechte organisierten sie sich im Spätmittelalter in vielen Regionen in Verbänden, den sogenannten Ritterschaften, Korporationen aller Rittergüter eines Landes, die dort immatrikuliert waren. Diese übten politische Mitbestimmungsrechte in den Landtagen aus, wo die Rittergutsbesitzer die Ritterschaft innerhalb der Landstände bildeten. Die nicht einem Landesherrn, sondern dem Kaiser direkt unterstehende Reichsritterschaft organisierte sich ebenfalls, in drei sogenannten „Ritterkreisen“. Ab etwa dem 16. Jahrhundert konnten Rittergüter und die damit verbundenen Realrechte auch von Bürgerlichen erworben werden.[6]Die städtischen Patrizier hatten schon seit dem Spätmittelalter Grundherrschaften aufgekauft.
Je nach Region und Epoche wurde der Besitz teils nur an den jeweils Ältesten vererbt (Primogenitur), teils – sofern möglich – zwischen Brüdern aufgeteilt (Realteilung). Dies galt nicht nur für Rittergüter, sondern auch für Fürstentümer. Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit (Renaissancezeit) tendierte der Adel zur Erbaufteilung, während er in der Barockzeit – parallel zum monarchischen Absolutismus – eher das Primogeniturprinzip anwendete, welches den splendor familiae besser und dauerhafter gewährleistete. Mit dem Familienfideikommiss wurde dieses Prinzip schließlich zum Rechtsinstitut. Die Tradition des ungeteilten Erbes hat sich im deutschen Adel (anders als etwa im italienischen Adel) bis heute erhalten, zumal sie oft die einzige Möglichkeit darstellt, ein land- oder forstwirtschaftliches Gut über mehrere Generationen in der Familie zu halten.
Während im Früh- und noch im Hochmittelalter die Landesherren für ihre Regierungsgeschäfte fast ausschließlich Geistliche einsetzten, da diese der lateinischen Sprache und des Schreibens kundig waren, stellten sie ab dem 15., vor allem aber im 16. und 17. Jahrhundert zunehmend lateinkundige bürgerliche Rechtsgelehrte als höhere Staatsbeamte ein, die auch die Aufgabe hatten, die Macht des ständischen Adels zugunsten der Landesherren zu beschneiden, was im Zeitalter des Absolutismus teils mehr, teils weniger gelang. Allerdings stiegen diese Karrierebeamten oft ihrerseits durch Adelsbriefe in den Adel auf, blieben aber als „Briefadel“ meist unter sich, sofern es ihnen nicht gelang, ebenfalls Grundherrschaften zu erwerben, was die Voraussetzung für eine Anerkennung durch den Alten Adel (und für Einheiraten in diesen) war. Die Käuflichkeit von Adelstiteln war ein Phänomen der jüngeren Neuzeit seit dem 17. Jahrhundert (siehe: Käuflichkeit von Adelstiteln).
Wichtig für den Unterhalt des Adels war auch die katholische Kirche mit ihren Pfründen. Oft traten bis auf den ältesten alle anderen Söhne in klerikalen Dienst, etwa wenn der Grundbesitz für Erbteilungen nicht ausreichte. Besonders beliebt war die Stellung eines Säkularkanonikers, weil in den Kollegiatstiften keine Ordensgelübde abgelegt werden mussten. Chorherren etwa behielten ihr Privatvermögen und konnten ihr Stift jederzeit verlassen. Starb dann der vorgesehene Erbe kinderlos bzw. ohne Sohn, wechselte der Nächstjüngere wieder in den Laienstand und heiratete. Dies war auch der Grund, warum in der Regel Niedere Weihen vorgezogen wurden und die Priesterweihe samt Zölibatsgelübde hinausgezögert wurde, nicht selten sogar bis über eine Bischofswahl hinaus.[7] Dennoch wurden Adlige auch oft Regularkanoniker oder Mönche. Dadurch starben viele Adelsgeschlechter mit Zölibatären im Mannesstamm aus; andere durch Kinderlosigkeit, hohe Kindersterblichkeit oder gefallene Söhne, was jeweils die Einziehung der Lehen durch den Lehnsherrn zur Folge hatte. Anders als in Südeuropa (im spanischen oder süditalienischen Adel) gingen Lehen im übrigen europäischen Raum, der von der Lex Salica geprägt war, in aller Regel nicht in weiblicher Erbfolge („Kunkellehen“) über, aufgrund des vom Lehnsrecht erforderten Waffendienstes des Lehnsträgers – einem Prinzip, an dem die Lehnsgeber auch festhielten, nachdem längst Zahlungen den physischen Waffendienst abgelöst hatten. Ein Erblehen blieb nur solange im Besitz einer Familie wie dessen Mannesstamm existierte, da nur die männlichen Mitglieder mitbelehnt waren. Der Übergang eines Lehnsgutes auf Schwiegersöhne erforderte hingegen die Zustimmung des Lehnsherren und war damit von dessen Gunst abhängig.
Adlige, die in die Aufgaben eines Grundherren hineingewachsen waren, erschienen auch zur Verwaltung kirchlicher Ländereien befähigt, ob als Vögte, Domherren, Äbte oder Bischöfe, bis hinauf zu regierenden Fürstbischöfen und Kurfürsten. Solche Kirchenfürsten verschafften ihren Angehörigen (im Wege des Nepotismus) dann wiederum neue Domherrenstellen oder hohe Verwaltungsämter im Laiendienst, mit beträchtlichen Einnahmen, sowie häufig auch neue Lehnsgüter. Um Einfluss bei Hofe oder in Domkapiteln zu gewinnen, unterhielt der sogenannte Stiftsadel häufig auch Stadtpalais, vor allem in fürstbischöflichen Residenzen wie Mainz oder Münster. Unverheiratete Töchter traten als Nonnen in Klöster ein oder wurden Stiftsdamen in einem Frauenstift; in beiden Fällen konnten sie zur Äbtissin oder Priorin aufsteigen. Einige Klöster und Chorherrenstifte, auch Frauenklöster und Damenstifte, waren reichsunmittelbarund unterstanden direkt dem Kaiser. Ihre Fürstäbte und -äbtissinnen gehörten zu den regierenden Reichsprälaten und waren im Reichstag vertreten. Der höhere Kirchendienst stellte zwar ein adliges Netzwerk dar, doch bot er, ebenso wie der Hofdienst, auch talentierten Bürgerlichen die Möglichkeit zum Aufstieg in hohe Positionen; im 18. Jahrhundert war bereits ein erheblicher Teil der Reichsprälaten bürgerlicher Herkunft.
Die Ideale der Aufklärung stellten nicht nur die Macht der Kirche, sondern auch die des monarchischen Absolutismus und des Adelsstandes in Frage. Während die Französische Revolution 1789 diese Macht – zumindest vorübergehend – radikal beendete, indem das aufstrebende Bürgertum sie an sich riss, erreichten ihre Wellen auch das Alte Reich und seine Nachfolgestaaten und bewirkten dort eine allmähliche Beschneidung von Macht und Einfluss des Adels. Wirtschaftlich setzte die Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert der Feudalherrschaft ein Ende; der landbesitzende Adelige lebte nun nicht mehr überwiegend von Diensten und Abgaben, sondern musste sich als landwirtschaftlicherUnternehmer versuchen. Mit dem Aufkommen des Kapitalismus und der Industrialisierung erwies sich bürgerliche Bildung nicht nur im Verwaltungsdienst, sondern auch in Wissenschaft und Industrie als konkurrenzfähiger, im Vergleich zu den traditionell adligen Berufsbildern (Offizier, Staatsbeamter, Diplomat, Land- und Forstwirt oder Geistlicher) und der darauf ausgerichteten Erziehung. Der Zugang zu hohen Ämtern in Militär und Verwaltung war nun zwar nicht mehr ein Monopol des Adels, blieb aber bis zur Novemberrevolution von 1918 vergleichsweise privilegiert.
Im 19. Jahrhundert kam es zur Nobilitierung zahlreicher Beamten-, Professoren- und Offiziersfamilien, die nicht über Großgrundbesitz verfügten; erfolgreiche Industrielle wurden ebenfalls gelegentlich geadelt (siehe unten, Geldadel). Es entstand die sogenannte „Zweite Gesellschaft“. Bisweilen betätigten sich auch ältere Adelsgeschlechter erfolgreich in der Wirtschaft, etwa in der Viehzucht oder Holzproduktion für expandierende Märkte aufgrund des Bevölkerungswachstums der Städte durch die Industrialisierung und dank der neuen Transportmöglichkeiten mit der Eisenbahn. Bismarcks Schutzzollpolitik ab 1877 diente nicht zuletzt den Interessen der Großagrarier. In seltenen Fällen wurden Altadlige in der Gründerzeit sogar zu Großindustriellen, besonders in den oberschlesischen Kohlerevieren, wie etwa die Grafen Henckel von Donnersmarck oder die Grafen Ballestrem; andere wie Graf Hans Ulrich Schaffgotscherheirateten sich bürgerliche Industrievermögen. Es kam aber auch zu spektakulären Zusammenbrüchen durch dandyhaften Lebensstil, wie bei Graf Hugo Waldbott. In der Weimarer Republik führte ab Ende der 1920er Jahre die Weltwirtschaftskrise zum Verlust vieler alter Grundbesitze, insbesondere wenn diese überschuldet waren.
- ↑ Timothy Reuter, Die Unsicherheit auf den Straßen im europäischen Früh- und Hochmittelalter: Täter, Opfer und ihre mittelalterlichen und modernen Betrachter. In: Träger und Instrumentarien des Friedens im hohen und späten Mittelalter, Sigmaringen 1996
- ↑ K. Andermann: Raubritter. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 7, Stuttgart/Weimar 1999, Sp. 474/75
- ↑ Digitales Archiv Marburg: Auszug aus dem Brief Ulrichs von Hutten (1488–1523) an den Nürnberger Patrizier Willibald Pirckheimer (1470–1530) über das Leben auf einer Burg, 25. Oktober 1518. (digam.net)
- ↑ Digitales Archiv Marburg: Auszug aus dem Brief Ulrichs von Hutten (1488–1523) an den Nürnberger Patrizier Willibald Pirckheimer (1470–1530) über das Leben auf einer Burg, 25. Oktober 1518. (digam.net).
- ↑ Joachim Ehlers: Die Ritter. Geschichte und Kultur, München 2006
- ↑ So wurde etwa Konrad Wedemeyer der Ältere (1533–1598), Sohn eines Gronauer Bürgermeisters, als fürstlicher Rat und Großvogt 1564 von Herzog Erich II. mit dem Gut Eldagsenbelehnt.
- ↑ So wurde etwa Clemens August von Bayern 1723 zum Erzbischof und Kurfürsten von Köln gewählt, 1724 auch zum Fürstbischof von Hildesheim, doch erst 1725 ließ er sich zum Priester weihen und 1727 folgte die Bischofsweihe.