Akkusativ
Erscheinungsbild
Akkusativ ml. lat.-deu. ‘Wenfall’, eigntlch 'Verursachfall'
- vierter Fall der deutschen Deklination,
- entlehnt aus gleichbed. lat. cāsus accūsātīvus ‘die Anklage betreffender Fall’,
- zu lat. accūsāre (accūsātum) ‘anklagen’.
- entlehnt aus gleichbed. lat. cāsus accūsātīvus ‘die Anklage betreffender Fall’,
- Dies eine Fehlübersetzung
- von mißverstandenem grie. ptṓsis aitiatikḗ (πτῶσις αἰτιατική) ‘Ursache und Wirkung betreffender Fall’,
- das nicht zu grie. aitiā́sthai (αἰτιᾶσθαι) ‘beschuldigen, anklagen’ (entsprechend lat. accūsāre) gehört,
- sondern Adjektivableitung von á͞ition (αἴτιον) ‘Ursache, Grund’ ist.
- Demnach bedeutet grie. aitiatikós (αἰτιατικός) ‘verursacht, bewirkt’,
- und ptṓsis aitiatikḗ bezeichnet exakt die Größe, auf die der Verbalbegriff am entschiedensten einwirkt oder die er verursacht.
- das nicht zu grie. aitiā́sthai (αἰτιᾶσθαι) ‘beschuldigen, anklagen’ (entsprechend lat. accūsāre) gehört,
- von mißverstandenem grie. ptṓsis aitiatikḗ (πτῶσις αἰτιατική) ‘Ursache und Wirkung betreffender Fall’,
- Dem Wortsinn von lat. accūsātīvus folgen Verdeutschungsversuche wie
- Klagendung (Gueinz 1641),
- Klagefall (Lessing 1759),
- die sich jedoch nicht durchsetzen können.
- Der Terminus erscheint lange Zeit nur in lat. Form und Flexion (seit etwa 1400),