Anwälte
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- Ww
- ahd. anawalto, nur Plur. ‘Schutzgeister, göttliche Kräfte’ (um 1000),
- mhd. anwalte ‘Anstifter, Anwalt’,
- zu ahd. anawaltan (bezeugt nur im Part. Präs. anawaltanti ‘machtvoll, gewaltig, mächtig’, 8. Jh.;
- vgl. ahd. anawalt ‘Macht, Gewalt über etw.’, 8. Jh.);
- vgl. entsprechendes aengl. onwealda ‘Herrscher, Monarch, Gott’.
- Zur Herkunft s. walten.
- Der Ausdruck bezeichnet
- zunächst den, der über etw. Macht, Gewalt hat, den aus eigener Kraft Waltenden,
- dann den Beauftragten, der Gewalt von einem anderen hat,
- also den ‘Bevollmächtigten, Abgeordneten, Gesandten, Stellvertreter’,
- schließlich (15. Jh.) den ‘Vertreter einer Partei vor Gericht’.
- Ins Mnd. (anwalde) gelangt das Wort erst mit hd. Urkunden des 15. Jhs.; Entsprechungen im Nl. fehlen.
- Im Sinne von ‘bevollmächtigter Vertreter vor Gericht, Rechtsberater’ hat Anwalt Ausdrücke wie Advokat, Konsulent, Prokurator verdrängt.
Anwalt
[✎]Geschichte
[✎]Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors (altgriechisch συνήγορος synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet.
Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.
Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines Stellvertreters, im 16. Jahrhundert auch Verwesergenannt.[1] Da seinerzeit eine Trennung in Verwaltung und Justiz noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der Rechtspflege.
Im engeren Sinne
[✎]Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:
- Rechtsanwalt, an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter natürlicher oder juristischer Personen
- Staatsanwalt, an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter des Rechtsgebers
- Patentanwalt, der Vertreter im gewerblichen Rechtsschutz
- Syndikusrechtsanwalt, als Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten von Unternehmen und Verbänden
Funktionsbezeichnungen
[✎]Ähnliche Tätigkeiten (Anwaltschaft als Funktionsbezeichnung der Vertretung) üben/übten teilweise auch aus, oder sind nur in einzelnen Ländern vorhanden:
- Amtsanwalt (Deutschland)
- Amtsnotar
- Anwaltsmediator
- Attorney General (Common Law)
- Avoué (Frankreich)
- Barrister (Vereinigtes Königreich)
- Anwaltsnotar
- Bundeswehrdisziplinaranwalt
- Fachanwalt oder Fachanwalt (Schweiz)
- Fiskalanwalt (Deutschland [namens und im Auftrag von Behörden], Niederlande)
- Generalanwalt (Europäische Union)
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Generalprokurator (Frankreich)
- Militäranwalt
- Notar
- Patientenanwalt
- Oberbundesanwalt (Deutschland), nunmehr Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
- Oberreichsanwalt (Deutsches Kaiserreich)
- Prokurator
- Prozessbevollmächtigter
- Rechtsagent (Liechtenstein und Schweiz), siehe auch Anwaltschaft in der Schweiz
- Schweizerische Bundesanwaltschaft
- Solicitor (Vereinigtes Königreich)
- Syndikusrechtsanwalt (Deutschland)
- Verfahrensbeistand
- Verfahrenspfleger
- Kinder- und Jugendanwalt (Österreich)
Siehe auch
[✎]Weblinks
[✎]Einzelnachweise
[✎]- Gerhard Putschögl: Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert. Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats. In: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs. Band 9, 1968, Kapitel II., S. 265–290, hier S. 275(ooegeschichte.at [PDF; abgerufen am 12. März 2022]).